Wissenswert: Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe

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Mal wieder gibt es einen kleinen Infobeitrag von mir, da heute die ein oder andere Meldung zum Thema Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe durchs Netz geistert. Das Oberlandesgericht Hamm hat heute per Pressemeldung einen aktuellen Beschluss verkündet, den diverse Medien leider etwas undifferenziert wiedergegeben haben. Das Gericht ist daran nicht ganz unschuldig, denn es betitelt die eigene Pressemeldung mit der Überschrift „Autofahrer aufgepasst: Verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe„.

Im Bezug auf den konkreten Sachverhalt, der dem Beschluss zu Grunde liegt, stimmt diese Überschrift der Pressemeldung zwar, aber sie vermittelt dennoch ein etwas ungenaues Bild, was erlaubt ist und was nicht.

Da mich heute schon einige Nachfragen zu diesem Thema erreicht haben, schauen wir genauer hin. Um der Sache auf den Grund zu gehen, ob ein Smartphone als Navigationshilfe am Steuer benutzt werden darf, schauen wir uns erstmal die entsprechende gesetzliche Regelung im § 23 StVO „Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ an. Dort heißt es eindeutig:

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Wer diese Regelung genau liest, dem wird natürlich sofort auffallen, dass sich die Formulierung auf ein Mobiltelefon bezieht, welches der Fahrer aufnimmt oder hält. Die Rechtssprechung in diesem Fall ist relativ klar und untersagt jegliche Nutzung des Gerätes, so lange ihr es in der Hand habt. Das Gericht hat in seinem aktuellen Beschluss also nichts weiter gemacht, als die gesetzliche Regelung ihrem Wortlaut gemäß angewendet. Genau heißt es in dem Beschluss:

Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird.

Eine mobile Navigation führt der Nutzer nun in der Regel nicht mit dem Gerät in der Hand durch, sondern dafür nutzt er meist eine Handyhalterung. Natürlich ist in solch einer Halterung die Benutzung als Navigationshilfe, Musikplayer oder sonst etwas erlaubt. Natürlich dürft ihr das Gerät in dieser Halterung auch bedienen, also z.B. einen Start- oder Pause-Button für die Navigation drücken.

Kurz gesagt:

  • Smartphone in die Hand nehmen, egal was ihr damit macht = Nein!
  • Smartphone in eine Halterung packen, es bedienen und navigieren = Ja!

Ich hoffe das schafft etwas Klarheit. Paragraph 1 StVO gilt natürlich dennoch immer und ist stets zu beachten, egal, was ihr während der Fahrt anstellt.


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