Neue PayPal-AGB: Ab Januar 180 Tage lang Käuferschutz

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PayPal aktualisiert zum Januar 2015 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die größte Änderung ist die Verlängerung der Käuferschutz-Frist auf 180 Tage.

Mit dem Käuferschutz bietet PayPal Käufern eine potentielle Absicherung für private und gewerbliche Käufe. Ist mit der Ware etwas nicht in Ordnung oder wird diese gar nicht erst wie vereinbart geliefert, kann ein Konflikt eröffnet werden. Nach einer bestimmten Zeit ist es dann möglich, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Entscheidet PayPal die Angelegenheit für den Käufer, erhält dieser das Geld sofort zurück und PayPal versucht, den Betrag vom Verkäufer zu erhalten.

War der Zeitraum für einen solchen Käuferschutz-Antrag bisher auf 45 Tage nach Zahlung begrenzt, verlängert sich diese Frist ab dem 29. Januar 2015 auf satte 180 Tage. Es wird dann also ein halbes Jahr lang möglich sein, Konfliktfälle zu melden. Für alle Käufer dürfte dies ein sehr willkommener Schritt sein, bleibt nun deutlich mehr Zeit, die Angelegenheit zu klären.

Private Verkäufer dürften darüber allerdings nicht glücklich sein. So ist es bereits öfter vorgekommen, dass trotz vereinbartem Versand PayPal gegen den Verkäufer entschieden hat und das Konto so in den negativen Bereich gerutscht ist. Eine offenbar beliebte Betrugsmasche mit Berufung auf „unbefugten Kontenzugriff“ könnte damit bis zu sechs Monate lang für Probleme sorgen.

Die Änderungen der Nutzungsbestimmungen können auf einer PayPal-Unterseite eingesehen werden.

Quelle: Pressemitteilung per Mail

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