Rücknahmepflicht von Elektrogeräten: Kritik an Amazon

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Der Handel muss seit Ende Juli ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurücknehmen. Laut der Deutschen Umwelthilfe missachtet Amazon allerdings die gesetzliche Rücknahmepflicht.

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 Quadratmeter Elektrogeräte verkaufen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen stationärem Einzel- und Online-Handel. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Hier ist also auch Amazon in der Pflicht.

Amazon hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) liegen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor. Amazon verweigert demnach Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten. Große Elektrogeräte müssen laut Gesetz immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte (die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können.

Die Deutschen Umwelthilfe hat ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Nun bleibt abzuwarten, wie Amazon darauf reagiert.

 


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