5G: Eilanträge abgelehnt, Frequenzauktion kann starten

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Die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G kann wie geplant am 19. März 2019 beginnen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erlassenen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen abgelehnt.

Auch ein Eilantrag der Diensteanbieter mobilcom-debitel/freenet auf Aufnahme einer sogenannten Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen blieb ohne Erfolg.

Sämtliche Details zur Entscheidung findet ihr beim Verwaltungsgericht Köln.

Zur Frequenzauktion sind die Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. Während der Versteigerung wird täglich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur über den Verlauf informiert.

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