Amazon erweitert ab sofort (genau genommen seit 28. Mai 2024) seine A-bis-z-Garantie in Deutschland, um neben den bisherigen Reklamationen auch Ansprüche bei Sach- und Personenschäden durch fehlerhafte Produkte abzudecken.
Kunden können entstandene Schäden nun über den Amazon Kundenservice melden, woraufhin Amazon den Verkaufspartner kontaktiert und die Reklamation bearbeitet. Bisher musste man sich bei Ansprüchen aus Sach- und Personenschäden zwingend mit dem Händler auseinandersetzen.
Dieser neue Service soll den Prozess für alle Beteiligten vereinfachen und geht über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, indem er bestenfalls eine schnellere Schadensregulierung ermöglicht. Es heißt dazu:
Wir haben die A-bis-z-Garantie erweitert, um Ansprüche zu Personen- oder Sachschäden aufgrund eines in unserem Store gekauften fehlerhaften Produkts zu lösen. Wir glauben, dass diese Form der Bearbeitung von Schadensmeldungen die Richtige für Kund:innen und Verkaufspartner ist, um eine gute Erfahrung sicherzustellen. Wenn ein Verkaufspartner nicht auf eine Reklamation reagiert oder eine Reklamation ablehnt, die wir für berechtigt halten, kümmert sich Amazon um das unmittelbare Kundenanliegen, und arbeitet separat mit dem Verkaufspartner zusammen.
Weitere Informationen stellt Amazon im Bereich „Prozess für A-bis-z-Garantieanträge bei Sach- und Personenschäden“ zur Verfügung. Es gibt zudem eine Infoseite zu dem Garantieservice und die AGB für die A-bis-z-Garantieanträge ist ebenfalls online abrufbar.
Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!