Apotheken laufen Sturm: E-Rezept-Anbindung für Versandapotheken beschlossen

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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat gegen den Willen der anderen Gesellschafter der Gematik die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren beschlossen.

Die ABDA, vertreten durch ihre Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, kritisiert diese Entscheidung scharf und spekuliert über mögkliche Sicherheitsrisiken. Mit dem eHealth-CardLink (eH-CL)-Verfahren können Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr Smartphone halten, um elektronische Rezepte abzurufen oder einzulösen.

Versandapotheken könnten E-Rezept direkt abrufen

Damit können E-Rezepte als Folge dessen über das Smartphone in Anwendungen von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte ohne PIN eingelöst werden. Meines Erachtens ist das aus Kundensicht zu begrüßen, denn bisher kann man das E-Rezept für Versandapotheken nicht direkt nutzen, sondern muss beim Arzt einen zusätzlichen Ausdruck mit QR-Code anfordern.

Sicherheitsrisiken und Bedenken hinsichtlich der Arzneimittelversorgung werden diskutiert, wobei Overwiening betont, dass die Sicherheit nicht durch unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden dürfe. Die ABDA fordert, dass ein möglicher vierter Einlöseweg für E-Rezepte genauso sicher sein muss wie die anderen Optionen. Für mich persönlich wirkt dieses Argument allerdings etwas wie eine Nebelkerze, welche die eigentliche Abwehr gegen die Öffnung für Versandapotheken verschleiern soll.

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