Apple: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

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Nach Facebook, Amazon und Google wurde nun auch ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, das Bundeskartellamt bestätigte dies heute in einer Pressemitteilung.

Es wird nun untersucht, ob Apple eine „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat und falls man zu dem Ergebnis kommt, dass es so ist, dann ist es möglich „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ von Apple zu unterbinden.

Apple App Store steht im Fokus

Das zweistufige Verfahren kann also negative Folgen für Apple haben, aber bevor man über mögliche Konsequenzen sprechen kann, gilt es das erste Verfahren abzuwarten. Gehandelt wird, weil es „mehrere Beschwerden“ gegen Apple gibt.

Im Fokus steht, wie auch in vielen anderen Ländern der Welt, der App Store. Das populärste Beispiel der letzten Wochen ist hier der Rechtsstreit mit Epic, den man mit Sicherheit auch beim Bundeskartellamt verfolgt. Außerdem möchte man sich mit der Europäischen Kommission und weiteren Behörden in Verbindung setzen.

Der Druck auf das geschlossene Ökosystem wächst und vor allem der lukrative App Store scheint hier in den Fokus zu rücken. Apple wird sicher alles tun, um das zu verhindern, denn der App Store ist derzeit eine der besten Einnahmequellen.

Statement vom Bundeskartellamt

Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat. Apple stellt Tablets, Computer und „Wearables“ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst. Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.


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