Artikel 13: Europaparlament hat die Urheberrechtsreform abgenickt

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Das Europaparlament hat die Urheberrechtsreform mit Artikel 13 (bzw. nun 17) und Artikel 11 heute abgenickt.

Änderungsanträge zur Urheberrechtsreform wurden nicht zugelassen. Das finale Abstimmungsergebnis besagt, es waren 348 Parlamentarier dafür und 274 dagegen.

Der Rat der EU muss der Urheberrechtsreform nun auch noch zustimmen, was wohl als ziemlich sicher gilt. Danach muss die Urheberrechtsreform in den EU-Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden. Die Formen dieser nationalen Umsetzungen sind noch offen.

Die CDU/CSU bekräftigte zuletzt ihre Pläne wie folgt:

In der nationalen Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf den Einsatz von Upload-Filtern verzichtet werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden.

Konkret soll das so aussehen: Unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben.

Damit Werke zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden können, sollen sie durch einen digitalen Fingerprint gekennzeichnet sein. […]

Nun bleibt uns allen nur noch abzuwarten, was dabei am Ende herauskommt.

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