Ausweitung der Mautpflicht für Lkw beschlossen

Verkehr

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2023 die Ausweitung der Mautpflicht für schwere Nutzfahrzeuge beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO₂-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auf Lkw ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird.

Ausgenommen von der Mautpflicht sind Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen im Verkehr reduziert und die Klimaziele erreicht werden.

Die Einführung der Kohlendioxid-Differenzierung soll ein Preissignal setzen und den Einsatz von Lkw mit alternativen Antrieben attraktiver machen, um das Ziel von einem Drittel elektrischer Fahrleistung im Jahr 2030 zu erreichen. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von mehr als 26 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027.

Auch die Verwendung der Mauteinnahmen wird neu geregelt: Die Hälfte soll weiterhin für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesfernstraßen verwendet werden, die andere Hälfte für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.

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