Balkonkraftwerke: Warnung vor mangelhaften Solarwechselrichtern

Anker Solix Rs40

Die Bundesnetzagentur warnt jetzt vor möglichen Gefahren durch nicht zugelassene Wechselrichter für Photovoltaik-Anlagen im stationären und Online-Handel. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben verschiedene Wechselrichter überprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Die Bundesnetzagentur hat bereits im vergangenen Jahr Solarwechselrichter identifiziert, bei denen bestimmte formale Anforderungen wie die CE-Kennzeichnung, eine deutsche Bedienungsanleitung oder eine deutsche Händleradresse fehlten. Produkte ohne diese Kennzeichnungen und Informationen dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht und betrieben werden.

Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind. Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird.

– Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Neben den formalen Anforderungen führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen zur Überprüfung der technischen Anforderungen durch. Dabei wurden bei einigen Solar-Wechselrichtern Mängel wie die Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit festgestellt.

Gegen betroffene Hersteller können Vertriebsverbote und Bußgelder bis zu 100.000 Euro, gegen Importeure und Händler Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Positiv: aktuell bezieht die Bundesnetzagentur ihre Warnung auf kein bestimmtes Gerät. Betroffene Solarwechselrichter dürften also bereits aus dem Verkehr gezogen worden sein.

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