Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Der Axel Springer Verlag hatte gegen den Anbieter von AdBlock Plus geklagt. In erster Instanz hatte die Klage keinen Erfolg.
Das Angebot des Werbeblockers stellt laut der Entscheidung keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar.
mobiFlip zuerst in deinen Google News – jetzt als Quelle setzen Haken setzen ↗Es liegt auch keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird.
