Bundesnetzagentur definiert neue Regeln für Elektroauto-Ladeeinrichtungen
Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos festgelegt.
Ziel ist es, eine schnelle und sichere Integration dieser Geräte in das Stromnetz zu gewährleisten. Die Regelungen verbieten den Netzbetreibern, den Anschluss solcher Geräte wegen einer möglichen Netzüberlastung abzulehnen.
Bei akuten Netzproblemen dürfen Netzbetreiber jedoch die Last steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vorübergehend reduzieren. Dies soll nach objektiven Kriterien und Echtzeit-Messwerten erfolgen. Verbraucher erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Geräte selbst aufeinander abzustimmen und selbst erzeugten Strom zu nutzen.
Die Bundesnetzagentur betont die Notwendigkeit, die Niederspannungsnetze zu optimieren, zu digitalisieren und auszubauen, um der steigenden Zahl von Elektroautos und Wärmepumpen gerecht zu werden.
Die Regelungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und sollen die Energiewende vorantreiben, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Verbraucher sollen transparent über Steuerungseingriffe informiert werden, für Bestandsanlagen gibt es Übergangsregelungen.
Die neuen Regelungen können online eingesehen werden.
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