Bundesnetzagentur: Finaler Entwurf für 5G-Frequenzauktion steht

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Die Bundesnetzagentur hat heute ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat bei der Bundesnetzagentur vorgelegt.
Die Kernpunkte dazu sind nachfolgend aufgelistet. Klar ist nun unter anderem, dass es keine Verpflichtung zu „national Roaming“ geben wird.
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Details zur Versorgungsauflage
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s
- mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
- alle Bundesautobahnen,
- die wichtigsten Bundesstraßen sowie
- die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024
- alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
- alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
- die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
50 Mbit/s sowie - alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Der Beirat der Bundesregierung berät am 26. November 2018 über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden.
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