Bundesnetzagentur: Finaler Entwurf für 5G-Frequenzauktion steht

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat bei der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Die Kernpunkte dazu sind nachfolgend aufgelistet. Klar ist nun unter anderem, dass es keine Verpflichtung zu „national Roaming“ geben wird.

Details zur Versorgungsauflage

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

  • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
  • alle Bundesautobahnen,
  • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
  • die wichtigsten Schienenwege.

Versorgt werden sollen bis Ende 2024

  • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
  • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
  • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens
    50 Mbit/s sowie
  • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

Der Beirat der Bundesregierung berät am 26. November 2018 über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden.

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