Corona-Warn-App: Schnelltests sind integriert

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Die Corona-Warn-App hat aktuell ein Update auf Version 2.1 erhalten und bietet nun unter anderem die Integration von Schnelltests.

In der neuesten Version der Corona-Warn-App (2.1) wurden die angekündigten Schnelltests integriert. User haben damit die Möglichkeit, sich bei beteiligten Partnern auf COVID-19 testen zu lassen und das Ergebnis des Schnelltests per QR-Code zu erhalten. Ein negatives Testergebnis wird dann für 48 Stunden in der App angezeigt. Ein positives Testergebnis wird in der App angezeigt, bis die User es teilen.

Acht Partner zum Start dabei

Zum Start der Schnelltestintegration beteiligen sich acht Partner, darunter das Bundeskanzleramt, das Bayerische Rote Kreuz, dm-drogerie markt, Doctorbox, EcoCare, die Healthcare Marke von Ecolog Deutschland GmbH (mit unter anderem Lidl), Huber Health Care, das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland und testbuchen.de/No-Q.

Seit Ankündigung der Integration Ende März sind laut Deutscher Telekom und SAP außerdem 125 Anfragen von Schnelltest-Betreibern aus unter anderem Testzentren und dem Einzelhandel eingegangen, die sich an der Integration beteiligen möchten.

Schnelltest gleichberechtigt zum PCR-Test

Der Schnelltest wird von der Corona-Warn-App gleichberechtigt zum PCR-Test behandelt. Die Nutzer können ihre Kontakte im Falle eines positiven Schnelltest-Ergebnisses direkt warnen, indem sie ihr Testergebnis teilen.

Corona Warn App Schnelltest

Bild: Deutscher Telekom und SAP

Kontaktpersonen erhalten in ihrer Corona-Warn-App entsprechend eine Warnung über eine Begegnung an einem Tag mit niedrigem (grüne Karte) oder erhöhtem Risiko (rote Karte). Ob die Warnung aufgrund eines Schnelltests oder aufgrund eines PCR-Tests erfolgte, ist in der App nicht ersichtlich.

Positiv auf COVID-19 getestete User, die zuvor über die Funktion der Eventregistrierung bei einem Event oder an einem Ort eingecheckt waren, können ihre Check-ins gemeinsam mit dem positiven Schnelltest- und/oder PCR-Testergebnis teilen.

Schnelltest-Nachweis per App möglich

Ein negatives Testergebnis in der App kann den Nutzern, falls gesetzlich festgelegt, als Nachweis für das Vorliegen eines negativen Schnelltest-Ergebnisses dienen. Die Anerkennung von Test-Nachweisen kann allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren.

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