Elektromobilität: Förderung für private Wallboxen wird aufgestockt

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Die Förderung für (nicht nur) private Wallboxen wird aufgestockt. Das war nötig geworden, weil das ursprünglich veranschlagte Budget aufgebraucht war.

Wie Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, mitgeteilt hat, wird der Bund die Förderung für private Wallboxen ausweiten. Bisher bereits sind Förderanträge für rund 620.000 private Wallboxen eingegangen, was zur Folge hatte, dass das ursprüngliche Budget des Programms „völlig ausgeschöpft“ war.

Nun wird aufgestockt, und zwar um weitere 300 Millionen Euro. Straßenparkende Mieter können darüber natürlich nur müde lächeln, alle anderen dürfen sich freuen, auf Kosten der Allgemeinheit vergünstigt an eine Wallbox zu kommen.

„Investoren“ erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen, einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen.

KfW-Zuschussportal noch nicht angepasst

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus eine Fotovoltaik-Anlage bezogen werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das wurde allerdings noch nicht für die Freigabe der neuen Mittel angepasst. Hier muss man also noch abwarten.

Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.

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