Die Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) wird aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe damit beginnen, öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Zwickau abzubauen.
Hintergrund ist die Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an eine EU-Richtlinie, die es vertikal integrierten Energieversorgern wie der ZEV ab Januar 2025 verbietet, öffentliche Ladeinfrastruktur zu betreiben. Damit sollen die Unabhängigkeit des Netzbetriebs und der Wettbewerb gefördert werden. Da die ZEV als integriertes Unternehmen über keinen separaten Netzbetrieb verfügt, fällt sie vollständig unter dieses Verbot.
Betroffen sind insgesamt 18 Ladepunkte, die die ZEV in den letzten zehn Jahren errichtet hat, darunter zwei Schnellladestationen. Der Rückbau beginnt laut Pressemeldung (PDF) im Januar 2025. Für einige Standorte, an denen die Ladeinfrastruktur erst kürzlich modernisiert wurde, führt ZEV Gespräche mit möglichen Betreibern, die die Stationen weiterführen könnten. So könnte ein Teil der bestehenden Ladepunkte in der Stadt erhalten bleiben.
Was man in Zwickau verschweigt, es hätte vermutlich Alternativen gegeben. Hamburg zum Beispiel stand vor einem ähnlichen Problem und hat den Betrieb der Ladepunkte kurzerhand in eine neue Gesellschaft ausgelagert, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Warum das für die ZEV nicht möglich war, ist unklar.
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