In Europa zieht man die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Nachhaltigkeit immer weiter an, denn die Hersteller haben daran kein großes Interesse. Da wird mal die Verpackung kleiner gemacht und das Netzteil gestrichen, um ein paar Euro zu sparen, aber Änderungen, die keinen Vorteil bringen, ignoriert man doch gerne.
Daher kommt eine neue Regelung für Batterien, die fest verbaut sind. Diese sollen in Zukunft leicht zu tauschen und nicht mehr fest verbaut sein. Die Hersteller haben allerdings noch etwas Zeit, denn noch ist nichts final beschlossen und selbst dann gibt es eine sehr lange Übergangsphase von dreieinhalb Jahren. Und noch etwas.
Betroffen sind in erster Linie die Laptops, kleinere Geräte wie Smartphones und auch Tablets müssen diesen Weg nicht gehen, wenn die wassergeschützt sind.
Bedeutet: In einem MacBook von Apple wird man langfristig den Akku „leicht“ tauschen können, in einem iPhone von Apple dürfte das aber nicht passieren. Und auch AirPods und das iPad sind ausgenommen (eine IP-Zertifizierung beim iPad ist sicher nur eine Frage der Zeit). Dennoch, für Laptops ist das eine gute Regelung.
Mehr Details gibt es in der Stellungnahme der EU:
- Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
- Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU;
- Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien – 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel – 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031;
- Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium – 50% bis 2027 und 80% bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel – 90% bis 2027 und 95% bis 2031;
- Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel.