EU: Offene Daten des öffentlichen Sektors sollen leichter nutzbar werden

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In Zukunft soll es leichter werden, offene Daten und Informationen von Behörden zu nutzen. Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Kommission haben sich heute auf eine neue Richtlinie geeinigt.

Die EU legt dazu Bedingungen fest, unter denen Daten des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den wachsenden Mengen an hochwertigen Daten, die heute verfügbar sind. Beispielsweise führt man hier anonymisierte Energieverbrauchsdaten, Daten zur Mobilität oder nationale Bildungsstatistiken an.

Der Steuerzahler hat die Informationen des öffentlichen Sektors bereits bezahlt. Eine weitere Öffnung dieser Informationen zur Weiterverwendung kommt der europäischen Datenwirtschaft zugute, denn diese kann damit neue innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten – beispielsweise auch gestützt auf künstliche Intelligenz.

Über die Wirtschaft hinaus sind offene Daten des öffentlichen Sektors aber auch für unsere Demokratie und Gesellschaft wichtig, denn sie erhöhen die Transparenz und fördern eine auf Fakten gestützte öffentliche Diskussion.

– Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Worum es bei den neuen Vorschriften geht, führt die EU-Kommission wie folgt im Detail aus:

Alle Inhalte des öffentlichen Sektors, die im Rahmen nationaler Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten zugänglich sind, stehen grundsätzlich auch für eine kostenlose Weiterverwendung zur Verfügung. Öffentliche Stellen dürfen – mit wenigen begrenzten Ausnahmen – dafür nicht mehr als die ihnen durch die Weiterverwendung ihrer Daten entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Auf diese Weise können mehr KMU und Start-ups neue Märkte für die Bereitstellung datengestützter Produkte und Dienstleistungen erschließen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf hochwertigen Datensätzen wie Statistiken oder Geodaten. Solche Datensätze bieten ein großes kommerzielles Potenzial und können die Entwicklung einer Vielzahl von Informationsprodukten und -diensten mit hohem Mehrwert beschleunigen.

Öffentliche Dienste im Verkehrs- und Versorgungssektor erzeugen wertvolle Daten. Ob die Unternehmen ihre Daten öffentlich zugänglich machen müssen oder nicht, ist in verschiedenen nationalen oder europäischen Vorschriften geregelt, wenn aber ihre Daten zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen, dann fallen sie nun unter die Richtlinie über offene Daten und Informationen des öffentlichen Sektors. Das bedeutet, dass die Unternehmen die Grundsätze der Richtlinie einhalten und die Verwendung geeigneter Datenformate und Verbreitungsmethoden gewährleisten müssen. Sie dürfen dafür aber weiterhin angemessene Gebühren zur Deckung ihrer Kosten erheben.

Einige öffentliche Stellen schließen mit Privatunternehmen komplexe Datennutzungsvereinbarungen, was potenziell dazu führen kann, dass Informationen des öffentlichen Sektors blockiert bzw. zurückgehalten werden. Daher werden Vorkehrungen getroffen, um die Transparenz zu erhöhen und den Abschluss von Vereinbarungen zu beschränken, die zu einer ausschließlichen Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors durch bestimmte private Partner führen könnten.

Mehr Echtzeit-Daten sollen über Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verfügung stehen, damit Unternehmen, insbesondere Start-ups, innovative Produkte und Dienstleistungen, z. B. Mobilitäts-Apps, entwickeln können. Außerdem werden Daten aus öffentlich finanzierter Forschung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen: Die Mitgliedstaaten sind gehalten, Regeln für den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten aufzustellen. Gleichzeitig gelten einheitliche Regelungen für die Weiterverwendung aller öffentlich finanzierten Forschungsdaten, die über Datendepots zugänglich gemacht werden.

Das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen nun die überarbeiteten Vorschriften noch förmlich annehmen. Bevor sie wirksam werden können, haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung in nationales Recht dann zwei Jahre Zeit.

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