EuGH: Pkw-Maut in Deutschland verstößt gegen EU-Recht

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Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat heute entschieden, dass die geplante Pkw-Maut in Deutschland gegen EU-Recht verstößt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Abgabe gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend sei. Geklagt hatte Österreich.

Die Maut war bereits im Jahr 2015 beschlossen und anschließend aufgrund von Verletzungen gegen EU-Recht angepasst worden. Daraufhin zeigte sich die EU zufrieden und hatte keine Einwände mehr gegen einen Start.

Das passte Österreich nicht. Dort ist man der Meinung gewesen, die Abgabe sei diskriminierend, da sie nur ausländische Fahrer belastet, da inländische Fahrer über die Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Das hat nun der EuGH bestätigt, obwohl der EuGH-Generalanwalt eine Abweisung der Klage empfohlen hatte.

Auszug aus der Pressemeldung zum Urteil:

In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.

Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt.

Die Pressemeldung zum Urteil könnt ihr hier in PDF-Form abrufen.

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