EuGH: Schufa-Urteil wird wenig ändern

Schufa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (PDF), dass Schufa-Auskünfte nicht allein über die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers entscheiden dürfen. Darauf war die Schufa bereits vorbereitet und sagt selbst, dass das Urteil in der Praxis wenig ändern wird.

Das EuGH-Urteil ist eine Reaktion auf die Praxis einiger Banken, Kreditentscheidungen vor allem auf Basis des Schufa-Wertes zu treffen. Der EuGH sieht darin eine unzulässige automatisierte Entscheidung. Der EuGH entschied auf Anfrage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Die Schufa spielt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe von Krediten, Wohnungsmieten und anderen Verträgen, indem sie Unternehmen ihre Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers, den sogenannten Score-Wert, mitteilt.

Vor dem EuGH ist die Schufa in zwei Punkten unterlegen, unter anderem bei der Speicherpraxis nach abgeschlossener Privatinsolvenz. Das Urteil hat sicherlich Folgen für die Bewertung von Verbraucherdaten, die Schufa selbst betont allerdings, dass man das Urteil sogar begrüße und es in der Praxis wenig ändern wird. So heißt es (Hervorhebung von uns):

Auf dieses Urteil haben wir uns mit unseren Kunden in den vergangenen Monaten vorbereitet. Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des SCHUFA-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind. Deshalb wird die große Mehrheit unserer Kunden SCHUFA-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können.

– Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA.

Anpassungen bei Nutzung des Bonitätsscores

Auch beim Thema Bonitätsscore gibt es im Grunde eine „Lücke“, zumindest aus Sicht der Schufa. Für den Fall, dass der Bonitätsscore bei Unternehmen eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung über einen Vertragsabschluss spielen sollte, müssen die betroffenen Unternehmen ggf. Anpassungen vornehmen.

Art. 22 Abs. 2 DSGVO sieht rechtskonforme Möglichkeiten für die maßgebliche Verwendung von Scores in Entscheidungsprozessen vor. Dies können beispielsweise Einwilligungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Prozess sein. Zudem kann die Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss eine Rechtfertigung darstellen.

Vereinfacht gesagt: Wer nicht aktiv der Nutzung des Bonitätsscores zustimmt, bekommt den Vertrag eben gar nicht erst angeboten. Ganz ohne, dass der Schufa-Score überhaupt herangezogen wurde.


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  1. Carlo 🌀

    Gut so. Gute Entscheidung.

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