Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt.
Somit werden die Bürgerinnen und Bürger auch nach dem Ablauf der geltenden Roamingverordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, SMS versenden und im Internet surfen können. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Mit der überarbeiteten Roamingverordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte (Großhandelspreise) angepasst, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist. Sie sollen Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen schützen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.
Die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll, wird beibehalten. Die überarbeitete Verordnung sieht zudem Maßnahmen vor, die „ein gutes Kundenerlebnis“ in Bezug auf die Qualität der Dienste und den Zugang zu Notdiensten, auch für „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“, gewährleisten sollen.
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