Fidor Geschäftskonto nur noch für vier Unternehmensformen

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Das Geschäftskonto der Fidor Bank ist ab sofort nur noch für vier Unternehmensformen verfügbar. Wer es eröffnen möchte, der muss entweder eine GmbH vorweisen, Freiberufler, eingetragener Kaufmann oder eine eingetragene Einzelfirma sein.

Damit gestaltet die Fidor Bank die Anforderungen an das Konto deutlich strenger als bisher. Zuvor hat man quasi alles angenommen, was irgendwie geschäftlich tätig war. Bisher hieß es nämlich:

Auch für Unternehmen mit und ohne Handelsregistereintrag, aber auch für Firmen in Gründung (z.B. GmbH i.G.), die noch auf ihren HR-Eintrag warten. Auch Limiteds (mit deutscher Niederlassung und Handelsregistereintrag) und Vereine mit deutscher HR- bzw. Vereinsregistereintragung sind willkommen sowie Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbständige ohne HR-Eintrag.

Damit ist nun Schluss, wie man unter anderem hier einsehen kann.

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