Flixbus: Landgericht München kippt PayPal-Gebühren

Das Landgericht München hat die Paypal-Gebühren bei Flixbus gekippt. Damit werden keine Aufschläge mehr fällig, falls Nutzer auf der Plattform Tickets kaufen und mit PayPal bezahlen. Dies ist so, weil nach Ansicht des Gerichts auch Paypal unter das Gebührenverbot in § 270a BGB fällt. Das sahen oder sehen bisher nicht alle Juristen so.

Der Vorsitzende Richter am Münchner Landgericht jedoch schon, denn bei PayPal werde für eine „Vielzahl der Transaktionen entweder eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift“ verwendet, oder eben eine Kreditkarte.

Ob Flixbus nun in Berufung geht, ist noch unklar.

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