Geld-Notruf: Fidor Bank abgemahnt

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Das Kurzzeitkreditangebot „Geld-Notruf“ der Fidor Bank enthält aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen unzulässige AGB und zu hohe Kosten. Aus diesem Grund wurde die Bank abgemahnt. Das Kreditinstitut hat eine entsprechende Unterlassungserklärung bereits abgegeben und ändert ihre Bestimmungen.

100 Euro für 30 Tage

Verbraucher erhalten über den Fidor Geld-Notruf 100 Euro für 30 Tage, müssen jedoch Kosten von mindestens 6,00 Euro für die Nutzung zahlen. Der Kurzzeitkredite ist über die Bank und das Online-Banking-Angebot von o2 abrufbar.

Die Verbraucherzentrale stört sich unter anderem an den Kosten des Geld-Notrufs. So heißt es:

Das Angebot ist verhältnismäßig teuer. Selbst bei gleicher Laufzeit und einem sehr hohen Dispozins von 12,5 Prozent betragen die Fixkosten vergleichbarer Kredite 1,04 Euro.“

– Kerstin Schultz, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen

Unzulässige Geschäftsbedingungen

In den AGB zum „Geld-Notruf“ verwendete die Fidor Bank mehrere Bedingungen, mit denen sie die Voraussetzungen und die Höhe der Geldbeträge bei laufenden Verträgen einseitig ändern konnte. Zudem räumte sich das Kreditinstitut das Recht ein, die Kosten des Kleinkredites jederzeit anzupassen.

Gleiches gilt für die beanstandeten Mahn- und Servicekosten des Angebotes. Die Fidor Bank verlangte für einen ersten „Überfälligkeits-Alert“, für die anschließende „Zahlungserinnerung“ und die „letzte Mahnung“ jeweils 3,00 Euro.

Fidor Bank nimmt Anpassungen vor

Die Fidor Bank hat in mehreren Schritten mittlerweile eine vollständige Unterlassungserklärung abgegeben und sichert zu, die beanstandeten Bestimmungen nicht mehr zu verwenden sowie die Mahnkosten auf maximal 3,00 Euro zu deckeln.

Diese Verpflichtung gilt für Neuverträge, die ab dem 16. November 2018 abgeschlossen wurden.

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