Gesetz gegen Retouren-Vernichtung kommt
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll Abfallvermeidung verbessert und das Recycling verstärkt werden.
Der Gesetzentwurf (siehe PDF) enthält dabei drei zentralen Maßnahmen. Künftig sollen die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen.
Auf Grundlage des neuen Gesetzes müssen sie – sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen – beim Einkauf Produkte bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind.
Kampf gegen Retouren-Vernichtung
Ein neues Element in der Produktverantwortung ist die sogenannte „Obhutspflicht“. Mit ihr will die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung nehmen.
Mit der Obhutspflicht schafft der Bund erstmals eine gesetzliche Grundlage, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen einen Riegel vorzuschieben. Damit sind wir in der Europäischen Union die ersten.
– Bundesumweltministerin Svenja Schulze
Hersteller und Händler müssen zukünftig auf Grundlage einer kommenden Transparenzverordnung deutlich nachvollziehbar dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen. Eine Möglichkeit ist, diese Produkte günstiger zu verkaufen oder zu spenden.
Auch wird in dem Gesetz festgelegt, dass sich Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen sollen.
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