Google und Co.: Deutsche Firmen als Steuereintreiber

Euro Geld Steuer

Wie die ZDF-Sendung frontal21 in der aktuellen Ausgabe berichtet, versuchen einige deutsche Finanzbehörden mittlerweile bei deutschen Unternehmen Quellensteuer einzutreiben, weil diese Geschäfte mit Google machen.

Genauer gesagt betrifft das Firmen, die Werbung bei Google buchen, also Geld an Google zahlen. Bei einzelnen Finanzämtern, so etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, lässt sich diese eine veränderte Vollzugspraxis beobachten.

Weil die Internet-Giganten keinen Sitz in Deutschland haben, hat der Staat bekanntermaßen keinen Zugriff auf ihre satten Gewinne. Stattdessen wollen Finanzämter nun bei deren deutschen Geschäftspartnern abgreifen: Schaltet ein deutsches Unternehmen bei Google Werbung, soll es 15 Prozent Quellensteuer zahlen und sich den Betrag dann von den Internet-Riesen zurückholen – deutsche Mittelständler quasi als Steuereintreiber.

So wird das Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) deklariert.

Einkünfte daraus wären im Ergebnis mit einem Steuersatz von 15 Prozent quellensteuerpflichtig im Sinne des § 50a EStG. Zahlen müssen das die deutschen Unternehmen, teilweise sogar für mehrere Jahre rückwirkend. Ob diese Praxis Bestand haben wird, hängt vor allem vom Bundesfinanzministerium ab, von dem Branchenverbände einen Klarstellung zur Thematik fordern.

Das Video zum Beitrag gibt es hinter nachfolgendem Link.

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