Microsoft auf dem Prüfstand: Warum die Marktübermacht des Tech-Giganten in den Fokus rückt

Das Bundeskartellamt hat Microsoft als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft.

Die Entscheidung beruht auf § 19a GWB, der es der Behörde erlaubt, große Digitalkonzerne stärker zu kontrollieren, um wettbewerbsgefährdende Praktiken zu verhindern.

Microsoft, dessen Produkte wie Windows und Office weltweit in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten eingesetzt werden, ist aufgrund seines umfangreichen Ökosystems und seiner starken Marktposition in Bereichen wie Betriebssystemen, Cloud-Diensten und Künstlicher Intelligenz besonders relevant. Die Entscheidung betrifft Microsoft als Gesamtkonzern und nicht nur einzelne Produkte.

Bundeskartellamt rückt Microsoft in den Fokus

Microsoft ist es in den letzten Jahren gelungen, seine Marktmacht durch die Expansion in neue Geschäftsfelder wie Cloud-Computing, KI und Gaming weiter auszubauen. Dabei nutzt das Unternehmen seine bestehende starke Position im Bereich der PC- und Serverinfrastruktur, um schnell neue Märkte zu erschließen, wie beispielsweise mit der erfolgreichen Einführung von Microsoft Teams.

Durch strategische Partnerschaften, wie die Kooperation mit OpenAI, sichert sich Microsoft auch im Bereich KI eine führende Position. Gleichzeitig nutzt das Unternehmen seine Marktposition, um durch die Bündelung von Produkten und die Integration von Drittanbietern weiterhin einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern zu haben, so das Bundeskartellamt.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist auf fünf Jahre befristet und bezieht sich wie gesagt nicht nur auf einzelne Dienste, sondern auf Microsoft als Ganzes. Das Unternehmen steht damit unter verschärfter Beobachtung, mögliche Untersuchungen des Verhaltens sind noch nicht abgeschlossen.

Neben der deutschen Regulierung unterliegt Microsoft auf EU-Ebene bereits dem Digital Markets Act als sogenannter „Gatekeeper“, bisher allerdings nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn.


Fehler melden4 Kommentare

   

Deine E-Mail bleibt vertraulich. Durch Kommentieren stimmst du der Datenschutzerklärung zu.

  1. Carlo 💎

    „Bundeskartellamt rückt Microsoft in den Fokus“

    Da bin echt gespannt, was die machen wollen 🤣

    1. Ich zitiere mal:

      Das Bundeskartellamt kann im Falle einer Feststellung nach Absatz 1 dem Unternehmen untersagen,

      1. beim Vermitteln des Zugangs zu Beschaffungs- und Absatzmärkten die eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln, insbesondere
      a) die eigenen Angebote bei der Darstellung zu bevorzugen;
      b) ausschließlich eigene Angebote auf Geräten vorzuinstallieren oder in anderer Weise in Angebote des Unternehmens zu integrieren;
      2. Maßnahmen zu ergreifen, die andere Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit auf Beschaffungs- oder Absatzmärkten behindern, wenn die Tätigkeit des Unternehmens für den Zugang zu diesen Märkten Bedeutung hat, insbesondere
      a) Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer ausschließlichen Vorinstallation oder Integration von Angeboten des Unternehmens führen;
      b) andere Unternehmen daran zu hindern oder es ihnen zu erschweren, ihre eigenen Angebote zu bewerben oder Abnehmer auch über andere als die von dem Unternehmen bereitgestellten oder vermittelten Zugänge zu erreichen;
      3. Wettbewerber auf einem Markt, auf dem das Unternehmen seine Stellung, auch ohne marktbeherrschend zu sein, schnell ausbauen kann, unmittelbar oder mittelbar zu behindern, insbesondere
      a) die Nutzung eines Angebots des Unternehmens mit einer dafür nicht erforderlichen automatischen Nutzung eines weiteren Angebots des Unternehmens zu verbinden, ohne dem Nutzer des Angebots ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umstands und der Art und Weise der Nutzung des anderen Angebots einzuräumen;
      b) die Nutzung eines Angebots des Unternehmens von der Nutzung eines anderen Angebots des Unternehmens abhängig zu machen;
      4. durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten, die das Unternehmen gesammelt hat, Marktzutrittsschranken zu errichten oder spürbar zu erhöhen, oder andere Unternehmen in sonstiger Weise zu behindern, oder Geschäftsbedingungen zu fordern, die eine solche Verarbeitung zulassen, insbesondere
      a) die Nutzung von Diensten davon abhängig zu machen, dass Nutzer der Verarbeitung von Daten aus anderen Diensten des Unternehmens oder eines Drittanbieters zustimmen, ohne den Nutzern eine ausreichende Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Umstands, des Zwecks und der Art und Weise der Verarbeitung einzuräumen;
      b) von anderen Unternehmen erhaltene wettbewerbsrelevante Daten zu anderen als für die Erbringung der eigenen Dienste gegenüber diesen Unternehmen erforderlichen Zwecken zu verarbeiten, ohne diesen Unternehmen eine ausreichende Wahlmöglichkeit hinsichtlich des Umstands, des Zwecks und der Art und Weise der Verarbeitung einzuräumen;
      5. die Interoperabilität von Produkten oder Leistungen oder die Portabilität von Daten zu verweigern oder zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern;
      6. andere Unternehmen unzureichend über den Umfang, die Qualität oder den Erfolg der erbrachten oder beauftragten Leistung zu informieren oder ihnen in anderer Weise eine Beurteilung des Wertes dieser Leistung zu erschweren;
      7. für die Behandlung von Angeboten eines anderen Unternehmens Vorteile zu fordern, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Grund der Forderung stehen, insbesondere
      a) für deren Darstellung die Übertragung von Daten oder Rechten zu fordern, die dafür nicht zwingend erforderlich sind;
      b) die Qualität der Darstellung dieser Angebote von der Übertragung von Daten oder Rechten abhängig zu machen, die hierzu in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

      Siehe https://dejure.org/gesetze/GWB/19a.html

      1. FaceOfIngo 🌀

        Und wenn Microsoft sich nun aus dem Deutschlandmarkt aussteigt und für alle – in Deutschland laufende Systeme „zu blockieren“?

    2. pankras ☀️

      Aber, aber. Die EU wird doch seinem Herrchen United States of America nicht ans Bein pinkeln wollen. 😝

Du bist hier:
mobiFlip.de / Marktgeschehen / News / ...