Neuer Bußgeldkatalog tritt ab heute in Kraft

Am heutigen 9. November 2021 tritt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker.

Die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen bleiben unverändert. Darüber hatte es ja einige Diskussionen gegeben. Ziel ist es mit dem neuen Bußgeldkatalog laut Bundesregierung, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Doch was ändert sich ab heute alles?

Neuer Bußgeldkatalog – das ändert sich ab heute

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Neuer Tatbestand: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zur Kasse gebeten.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten demnach ab heute folgende Bußgelder:

Innerorts:

Außerorts:

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