StVO-Novelle: Scheuer schlägt Kompromiss vor

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Am 28. April 2020 war die StVO-Novelle in Kraft getreten. In dieser waren zahlreiche Anpassungen enthalten. Auch härtere Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen. Doch es kam alles anders.

Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zwischenzeitlich kräftig zurückgerudert war und die gesamte Novelle wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Eis liegt, wagt sich Bundesverkehrsminister Scheuer nun mit einem Kompromissvorschlag nach vorne, wie der Spiegel berichtet.

Ort des Verstoßes ausschlaggebend

So hat Andreas Scheuer den Bundesländern einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass die Geschwindigkeitsgrenzen weiter beibehalten werden, allerdings sollen die Sanktionen erheblich entschärft werden, je nachdem, wo genau der Verstoß geschieht. So heißt es:

Den Führerschein für einen Monat abgeben muss demnach nur, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird. Ursprünglich sollte diese Grenze grundsätzlich im Ort gelten.

Auch außerorts soll es eine ähnlich gelagerte Einschränkung geben. Statt ein einmonatiges Fahrverbot generell bei einer Überschreitung von 26 und mehr Kilometern pro Stunde zu bekommen, soll das nur Fahrer treffen, die diesen Verstoß in Baustellen auf Autobahnen vollziehen.

Allerdings sollen laut „Spiegel“ auch die Geldstrafen von den ursprünglich geplanten 70 Euro (ab 21 km/h) beziehungsweise 80 Euro (ab 26 km/h) „deutlich hochgesetzt“ werden.

Ob sich die Bundesländer auf diesen Kompromiss einlassen werden, ist noch unklar.

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