primastrom und Voxenergie müssen Preiserhöhungen zurücknehmen
Die Bundesnetzagentur hat die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen.
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die Voxenergie GmbH und die primastrom GmbH im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfrist von einem Monat zu beachten.
Im Mai 2022 hatte die Bundesnetzagentur Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH und der primastrom GmbH eingeleitet und nun entschieden, dass die Preiserhöhungen zurückzunehmen sind. Bei Missachtung hat die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro angedroht.
Lieferanten müssen Preiserhöhungen rechtzeitig ankündigen, damit sich Haushaltskunden darauf einstellen können und informierte Entscheidungen treffen können.
– Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
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