Recht auf grenzenloses Shoppen: Bundesnetzagentur kämpft gegen Geoblocking

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Die Bundesnetzagentur ruft Verbraucherinnen und Verbraucher auf, Verstöße gegen das Geoblocking beim grenzüberschreitenden Online-Shopping zu melden.

Anbieter lehnen häufig Rechnungsadressen und Kreditkarten aus anderen EU-Ländern ab, sperren den Zugang zu ihren Online-Shops aus anderen EU-Ländern oder verweigern die Lieferung innerhalb ihres Liefergebiets. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass Händler auch bei Sonderaktionen wie der Black Week ihre Produkte zu gleichen Bedingungen für inländische und europäische Kunden anbieten müssen.

Händler dürfen den Zugang zu ihren Online-Shops nicht aufgrund der Herkunft der Kunden beschränken, allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Dienstleistungen. Während der Black Week können Händler in ihren nationalen Online-Shops verschiedene Aktionen anbieten, solange die europäischen Verbraucher diskriminierungsfreien Zugang zu allen Angeboten haben. Die Lieferung muss nicht zwingend an den Wohnort des Verbrauchers erfolgen, er hat jedoch das Recht, eine Lieferung innerhalb des Liefergebiets zu verlangen.

Verbraucher können sich bei ungerechtfertigter Diskriminierung an die Bundesnetzagentur wenden. Diese kann Anordnungen erlassen und Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen.

Beschwerden gab es bisher vor allem bei grenzüberschreitenden Warenkäufen, bei denen häufig das Problem auftritt, dass im Bestellprozess keine Rechnungsadressen aus dem EU-Ausland angegeben werden können. In den bisherigen Fällen haben die Unternehmen nach Intervention der Bundesnetzagentur ihre Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung abgestellt.


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  1. termel ☀️

    Was hat den z. B. ein Spanier davon, wenn er seine Adresse als Rechnungsadresse, aber nicht als Lieferadresse angeben kann?

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