Telekom kritisiert das Nebenkostenprivileg

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In einem aktuellen Blogbeitrag hat die Telekom (erneut) das Nebenkostenprivileg bei der Kabel-Grundversorgung kritisiert. Dieses könnte abgeschafft werden.

Bisher hat der Vermieter ein Recht darauf festzulegen, ob und welcher Kabel-TV-Anbieter in die Wohnung kommt, insbesondere auch zu welchen Kosten. Der Mieter hat dabei kein Mitspracherecht und müssen die anfallenden Gebühren in der Regel über die Nebenkosten mittragen. Die Telekom formuliert das etwas spitz wie folgt:

Allein 12,5 Millionen Mieter werden „zwangsbeglückt“. Für sie entscheidet der Vermieter, was im Fernsehen kommt. Es sei denn, sie zahlen drauf. Grund dafür ist eine Regelung mit dem sperrigen Namen „Nebenkostenprivileg“ oder die „Umlagefähigkeit zur TV-Grundversorgung“.

Nun ist es so, dass alternative Angebote zur TV-Versorgung zwar gebucht werden könnten, aber natürlich zusätzlich bezahlt werden müssten. Das dürfte in vielen Fällen einen Anbieterwechsel verhindern. Das verstößt wohl gegen EU-Recht. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes könnte sich das nun ändern.

Die Telekom lässt in diesem Zusammenhang Stimmen zu Wort kommen, die ihre Sicht der Dinge teilen:

Das „Nebenkostenprivileg“, sprich die Abrechnung des Kabel-TV-Anschlusses über die Mietnebenkosten, würde dann wie in anderen europäischen Ländern der Vergangenheit angehören. Doch prompt werden Stimmen laut, dies würde die Kosten für die Mieter künftig enorm in die Höhe treiben. Eine unbegründete Sorge, wie verschiedene Experten betonen. Im Gegenteil. Für Michael Gundall von der Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz ist klar, dass es sich lediglich um ein „Schreckgespenst“ der Kabelnetzbetreiber handelt. Denn mit der Abschaffung würde ihre „Cash Cow“ zur Schlachtbank geführt. Schließlich sei das Nebenkostenprivileg ein Geschäftsmodell, „bei dem mit wenig Aufwand viel Geld generiert wird.“

Dem stimmt Digital- und Wettbewerbsrechtler Prof. Torsten Körber zu: „Den Kabelnetzbetreibern geht es darum, ihre Monopolgewinne zu schützen. Deswegen erwecken sie den Eindruck, die Abschaffung ihrer Privilegien führe zu unsozialen Folgen für die Mieter und behindere die Innovation. Das sind aber nur Krokodilstränen.“ Denn die Alternative ist klar: Es entsteht ein echter Wettbewerb unter den Anbietern. Der Mieter kann dann frei sein TV-Programm wählen -und das zu fairen Kosten.

Uneigennützig agiert die Telekom natürlich nicht. Sie möchte schließlich ihre Glasfaseranschlüsse vermarkten und gibt an, dass das Nebenkostenprivileg dies erschweren würde.

Das Nebenkostenprivileg verhindert Ausbau echter Glasfaser in die Gebäude und Wohnungen. Das hat verschiedene Gründe. Für Glasfaseranbieter wie die Telekom ist es beispielsweise schwer, Kunden für ihre Glasfaserprodukte zu gewinnen, wenn diese wegen ihrer Mietverträge bereits an Kabelanschlüsse gebunden sind.

Der Standpunkt der Telekom ist also klar und wenig überraschend. Ob und wann das Nebenkostenprivileg aber fällt, bleibt abzuwarten.


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