Treibhausgasquote: Geldregen für Ladesäulenbetreiber?

Enbw Laden

Betreiber öffentlicher Ladesäulen verdienen 2022 mit dem Verkauf sogenannter Treibhausgaszertifikate an Mineralölunternehmen bis zu 25 Cent pro geladener Kilowattstunde.

Pro Jahr summiert sich das bei allen Ladesäulenbetreibern auf einen Betrag von knapp über 100 Millionen Euro. Das zeigt eine neue Statista-Auswertung im Auftrag des Stromanbieters „LichtBlick“. Sie kombiniert die vom Umweltbundesamt mitgeteilte energetische Menge von öffentlichen Ladepunkten im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Markterlösen.

Lb Thg Quote Grafik1

Grafik: LichtBlick

Die Betreiber der Ladesäulen erhalten bei jedem Ladevorgang eigener Kunden sowie der Kunden von Drittanbietern extra Geld. Die Prognosen der LichtBlick Analyse zeigen, dass – ob progressiver (Szenario 1) oder moderater (Szenario 2) Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur – ab 2028 deutlich über 200 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für Ladesäulenbetreiber zu erwarten sind. Der Erlös je Kilowattstunde läge dann bei 15 bis 18 Cent.

Treibhausgasquote ist gesetzlich geregelt

Die Treibhausgasquote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Emissionsminderung im Verkehrssektor und gibt Mineralölfirmen vor, die Treibhausgase der durch sie emittierten Kraftstoffe um einen festgelegten Prozentsatz zu mindern. Dieser liegt aktuell bei 7 Prozent und steigt bis 2030 auf 25 Prozent an.

Um diese Vorgaben zu erreichen, können Unternehmen Zertifikate über eingesparte Emissionen, beispielsweise aus Elektroauto-Strom, kaufen. Damit soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erhöht werden, indem traditionelle Kraftstoffe teurer und unattraktiv werden, denn sie müssen von Unternehmen durch THG-Zertifikate ausgeglichen werden.

Seit diesem Jahr fallen die Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote direkt beim Ladesäulenbetreiber an. Dabei wird die gesamte geladenen Strommenge dem Betreiber zugeschlagen, obwohl es eine Reihe von Unternehmen gibt, die ihren Kunden das Laden an öffentlichen Säulen zu einem Einheitspreis ermöglichen, ohne dass sie diese selbst betreiben (sog. Roaminganbieter).

Warum weist darauf nun ausgerechnet LichtBlick hin? Ganz einfach: Stromlieferanten werden bei der THG-Quote außen vor gelassen, da sie ihren Strom nicht an die öffentlichen Ladesäulen durchleiten dürfen. Das kritisiert LichtBlick schon seit Jahren. Man plädiert dabei für das Durchleitungsmodell. Dazu heißt es:

E-Fahrer*innen könnten dann den Stromtarif ihres Wunschanbieters wählen und an jeder Ladesäule den Strom (und auch die Qualität) ihrer Wahl laden. Die THG-Quote würde dann an den Lieferanten gehen, der den Strom für den jeweiligen Ladevorgang liefert – und die Einnahmen aus dem Verkauf der THG-Quoten wiederum an die Kund*innen zurückfließt, da die Ladestromanbieter nur so im Wettbewerb bestehen können.

Da ich das für einen durchaus interessanten Punkt halte, habe ich das Thema hier im Blog platziert. Es ist derzeit allerdings nicht abzusehen, dass sich bei den gesetzlichen Reglungen zur Treibhausgasquote etwas ändern wird.

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