Urteil: Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung war unzulässig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Stadtwerken Pforzheim untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen.

Der Stromanbieter LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen „Preiswucher“ in der Grundversorgung vorzugehen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick.

Zuvor hatte LichtBlick bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich eine Unterlassungsverfügung gegen die Stadtwerke Pforzheim erwirkt. Auch das Landgericht Frankfurt und das Landgericht Köln haben in ähnlichen Fällen entsprechend geurteilt.

Schutzfunktion nicht gewährleistet

Die Stadtwerke Pforzheim hatten von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn den Rekordpreis von 1,08 EUR/kWh gefordert. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskunden rechtswidrig und die Praxis der sogenannten Preisspaltung wettbewerbswidrig war.

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt und Insolvenzen zahlreicher Versorger, waren Ende letzten Jahres hunderttausende Stromkunden in die Ersatzversorgung gefallen. Dort sahen sie sich dann mit überteuerten Preisen konfrontiert. Grundversorgungstarife sind nach Angaben der Bundesnetzagentur seit Jahren deutlich teurer als die Angebote des Wettbewerbs.

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