Urteil: Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung war unzulässig

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Stadtwerken Pforzheim untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen.

Der Stromanbieter LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen „Preiswucher“ in der Grundversorgung vorzugehen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick.

Zuvor hatte LichtBlick bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich eine Unterlassungsverfügung gegen die Stadtwerke Pforzheim erwirkt. Auch das Landgericht Frankfurt und das Landgericht Köln haben in ähnlichen Fällen entsprechend geurteilt.

Schutzfunktion nicht gewährleistet

Die Stadtwerke Pforzheim hatten von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn den Rekordpreis von 1,08 EUR/kWh gefordert. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskunden rechtswidrig und die Praxis der sogenannten Preisspaltung wettbewerbswidrig war.

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt und Insolvenzen zahlreicher Versorger, waren Ende letzten Jahres hunderttausende Stromkunden in die Ersatzversorgung gefallen. Dort sahen sie sich dann mit überteuerten Preisen konfrontiert. Grundversorgungstarife sind nach Angaben der Bundesnetzagentur seit Jahren deutlich teurer als die Angebote des Wettbewerbs.

Preiserhöhung: Disney+ wird deutlich teurer

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Sieht so aus, als ob die Idee mit Werbung während Serien und Filmen nicht nur für die TV-Anbieter viele Jahre ein gutes Konzept war, so langsam kommt das auch zu […]11. August 2022 JETZT LESEN →


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  1. Andreas 👋

    Datum des Urteils? Aktenzeichen? Für mich liest sich das wie eine Nachricht aus dem Februar.

  2. Smarti 👋

    Danke für die Info.
    Damit lohnt sich also keine Kundentreue zum Versorger/Lieferanten.
    Als treuer EnBW-Kunde habe ich bisher von günstigeren Konditionen als über Check24 angeboten, proftiert. Auch waren die Strom-Grundversorgungskonditionen nicht überteuert (EnBW), somit habe ich persönlich und viele Weitere Haushalte aufgrund dieses Urteils das Nachsehen. Einfach Toll.

    1. Jörg 👋

      Also man sollte nicht über C24 oder Vox seinen anbieter buchen.
      Nur informieren und dann direkt bei dem Anbieter die Preise ansehen und ggf abschließen.
      Diese ganzen Prämien und Neukundenbonus hatte mich nie interesiert, da diese den tatsächlichen Preis verwischen.

    2. Tom 👋

      Selten so ein Schwachsinn gelesen. .. es geht um die Grundsversorgung und nicht um Bestandskunden.

    3. JMS 🌟

      So ist es. Die Mehrheit darf wieder den Schrott einiger unverschämt wirtschaftenden Versorgern ausbaden. Eigentlich hätten die Kunden gar nicht abgestoßen werden dürfen, da die Versorger ihre Energie lieber teuer am Markt verkauften, als ihre "lästigen" Kunden weiter zu versorgen. Eigentlich müssten diese ach so tolle, unseriösen Ex-Versorger die Mehrkosten tragen, die jetzt die anderen Versorger aufschlagen mussten, weil sie die Energie nachkaufen mussten.

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