Verfassungsschutz: Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste geplant

Geht es nach Innenminister Horst Seehofer, soll der Bundesverfassungsschutz die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ und zur Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Telegram oder auch Gamingplattformen erhalten, wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ meldet.

Das müsste mittels Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) erfolgen, da die Dienste ihre Inhalte verschlüsselt übertragen. Begründet wird die geplante Änderung damit, dass sowohl radikale Islamisten als auch Rechtsextreme Messenger-Dienste bei der Planung von Straftaten nutzen.

Die Überwachung soll zwar nur bei Verdacht auf die Planung schwerer Straftaten möglich sein, sind die Werkzeuge aber einmal in der Welt, wäre eine zukünftige Ausweitung der Befugnisse vermutlich einfach. Das Bundeskriminalamt besitzt beide Befugnisse bereits, der Bundesverfassungsschutz nicht.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes befindet sich aktuell in der Abstimmung mit anderen Ministerien. Außerdem müsste die G10-Kommission beim Bundestag zustimmen.

Auch Teil des Gesetzentwurfs ist die Entfristung von Maßnahmen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zeitlich befristet genehmigt wurden. Dazu gehört, dass der Verfassungsschutz Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen darf. Weiterhin sollen zukünftig auch die Daten von Kindern unter 14 Jahren gespeichert werden dürfen.

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