Vodafone Pass: Tarifgestaltung verstößt gegen EU-Recht

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Die Tarifgestaltung von Vodafone Pass verstößt laut einem Urteil (siehe PDF) des Landgerichts Düsseldorf in Teilen gegen EU-Recht.

Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen.

Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen. Geklagt hatte diesbezüglich der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Gericht billigt Hotspot-Klausel

Der vzbv hatte auch kritisiert, dass die Internutzung über einen Hotspot („Tethering“) vom Vodafone-Pass ausgeschlossen ist. Ohne Verbrauch des Datenvolumens können Verbraucher die im Pass enthaltenen Apps nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält.

In diesem Punkt wies das Landgericht die Klage des vzbv ab. Der Vodafone-Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt.

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