VW, Daimler und BMW: EU-Kommission untersucht Absprache der Autohersteller

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Die EU-Kommission ist der Meinung, dass sich die Konzerne VW, Daimler und BMW zwischen 2006 und 2014 abgesprochen und somit gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Es ging dabei aber nicht um Preisabsprachen, sondern um zwei sogenannte Abgasreinigungssysteme:

  • Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion („SCR“)
  • Ottopartikelfilter („OPF“)

Die Autohersteller haben damit wohl gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, denn die erlauben zwar die Zusammenarbeit bei Innovationen, aber man ist der Meinung, dass der Innovationswettbewerb bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen durch die Absprachen eingeschränkt wurde.

Heißt am Ende: Den Verbrauchern wurde durch die Absprachen die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, obwohl eigentlich die Automobilhersteller über die entsprechende Technologie verfügten.

Man untersucht hier keine möglichen Verstöße gegen Umweltvorschriften, es ist eine kartellrechtliche Untersuchung. Im Fokus der Ermittlungen stehen BMW, Daimler und VW (also genau genommen Volkswagen, Audi und Porsche).

Laut EU-Kommission erfolgten die Absprachen bei Fachtreffen der Hersteller in den sogenannten „5er-Kreisen“. Man gibt den drei Automobilherstellern nun die Möglichkeit, auf die Erkenntnisse der EU-Kommission zu reagieren.

Zum Zeitpunkt von diesem Beitrag gab es noch keine Stellungnahme.

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