Stellungnahme: Samsung Galaxy Note 3, Galaxy S 4 und Co. mit regionaler SIM-Karten-Sperre versehen

Hardware

Der ein oder andere Leser hat es sicher bereits mitbekommen, Samsung scheint aktuelle Geräte mit einer SIM-Karten-Sperre für bestimmte Regionen zu versehen. In diversen Foren sammelten sich bereits enttäuschte Kunden, die ihre im Ausland gekauften Geräte nicht nutzen konnten. Bei Allaboutsamsung hatte man davon gestern Abend bereits berichtet und hat nun die offizielle Stellungnahme von Samsung nachgereicht. Samsung bestätigt dieses Vorgehen, bleibt allerdings eine Begründung schuldig.

Update

Bitte wirklich Absatz 2 genau beachten, ist ein Gerät einmal aktiviert, kann es auch im Ausland genutzt werden.

Betroffen sind im Grunde alle Top-Modelle bzw. Verkaufsschlager, die ab Ende Juli 2013 hergestellt wurden und entsprechend gekennzeichnet sind. Genau heißt es:

SIM-Karten Nutzung in aktuellen Samsung Produkten

Einige aktuelle Samsung Produkte sind ab sofort mit einer regionalen SIM-Karten-Sperre versehen. Das bedeutet, dass Geräte, die in der Europäischen Union erworben wurden, mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus Deutschland sowie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (die „Region Europa“) wie gewohnt funktionieren.

Nutzer dieser Samsung Geräte können diese gemeinsam mit ihrer SIM-Karte eines Mobilfunkanbieters aus der Region Europa auch weiterhin Via Roaming-Dienst gegen entsprechende Roaming-Gebühren ihres Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt verwenden. Sollte ein in der Europäischen Union erworbenes und bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer bei lokalen Samsung Servicepartnern ihr Gerät für die Region kostenlos freischalten lassen.

Die regionale SIM-Karten-Sperre betrifft nur die folgenden Samsung Modelle, die ab Ende Juli 2013 hergestellt und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen sind:

Samsung GALAXY S III, GALAXY Note II, GALAXY S4, GALAXY S4 mini und das GALAXY Note 3.

Geräte, die bereits von Samsung ausgeliefert wurden und sich in Lagern oder bereits bei Endkunden befinden, sind nicht betroffen.

Konkret besteht eine Funktionsfähigkeit der Geräte mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus folgenden Ländern:

Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR):
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien, Schweiz, Kroatien

– Nicht-EU/EWR-Länder:
Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und Vatikanstadt



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