Telekom: Drossel-AGB ab sofort aktiv und offene Fragen

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Wie bereits angekündigt, sind ab heute dem 02. Mai 2013 die neuen AGB für die Telekom-Festnetzverträge aktiv. Diese enthalten nun eine Volumengrenze (Punkt 2.3), ab der die (V)DSL-Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt wird. Damit wird ein trauriger Grundstein für den DSL-Markt in Deutschland gelegt, der sowohl die Kunden in ihrer Nutzung einschränkt, als auch die Netzneutralität gefährdet. Die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs wird nach erreichen der Grenze auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt. Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. Dies ist auch beim kürzlich vorgestellten Datenvolumen über WLAN TO GO (Kooperation mit Fon) und Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss der Fall.

Ab sofort sind folgende Volumina in den Festnetztarifen integriert:

Es bleiben weiterhin einige Fragen offen, zum Beispiel ist unklar, was es kosten würde, Volumen wieder aufzustocken, wenn ein Kunde sein Datenvolumen verbraucht hat. Die neuen AGB gelten nur für Neukunden, wer noch einen alten Vertrag hast ist nicht betroffen. Die Telekom plant nach eigenen Aussagen auch Bestandskunden auf neue IP-basierte Festnetzverträge umzustellen, die würden dann auch die neuen AGB vorgelegt bekommen.

Folgende Infos kann man aktuell zusammenfassen

Nach Betrachtung und Beurteilung der Faktenlage kann ich persönlich eigentlich nur jedem potentiellen Telekom-Kunden davon abraten, einen Neuvertrag bei diesem Unternehmen abzuschließen und wäre ich Telekom-Bestandskunden, bleibt meiner Meinung nach nichts anderes übrig als hier zu klicken. Auch wenn die Volumengrenzen nach Aussagen der Telekom viele Kunden bisher nicht tangieren würden, ist für mich klar, wer jetzt kein Zeichen setzt, der ebnet den Weg und stärkt die Toleranz der Gesellschaft für derartige Verträge und dann, ja dann kommt solch ein Mist auch irgendwann bei anderen Anbietern.

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