Umweltplakette ade: Autos mit E-Kennzeichen brauchen sie ab heute nicht mehr

Geplant und umgesetzt: Autos mit E-Kennzeichen brauchen ab dem heutigen 1. Oktober keine Umweltplakette mehr.

Die Bundesregierung hat die Kennzeichnungsverordnung für schadstoffarme Kraftfahrzeuge geändert. Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind damit von der Plakettenpflicht in Umweltzonen ausgenommen.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Verordnung erschien am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Damit gilt die Änderung bereits seit dem 1. Oktober 2026. Eine Veröffentlichung nur einen Tag später hätte das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2027 verschoben.

E-Kennzeichen ersetzt die Umweltplakette

Für Autofahrer sind vor allem diese Punkte wichtig:

Damit entfällt eine bisher doppelte Kennzeichnung. Das E-Kennzeichen weist bereits auf ein entsprechend zugelassenes elektrisch betriebenes Fahrzeug hin. Die Änderung wurde am 25. September beschlossen und fünf Tage später veröffentlicht.

Ich halte die Vereinfachung für überfällig. Wer ein eindeutig erkennbares E-Kennzeichen besitzt, braucht aus meiner Sicht keine zusätzliche grüne Plakette an der Windschutzscheibe. Wer sie bereits hat, kann sich also das Knibbeln gönnen.

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