Zuckersteuer: Abgabe auf Zero-Getränke und Haferdrinks ist vom Tisch
Das Bundesfinanzministerium plant ab Juli 2027 eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke.
Nach Informationen der „BILD“ stoppt das Kanzleramt den Gesetzentwurf von Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil. Begründung: „Nicht mehrheitsfähig“ und in dieser Form nicht abgesprochen, heißt es.
Der Gesetzentwurf sieht eine Abgabe ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter vor. Betroffen wären unter anderem Limonaden, Energydrinks, Softdrinks, gesüßte Eistees und Getränkesirupe. Die Höhe richtet sich nach dem Zuckergehalt.
Zero-Getränke mit Zuckerersatzstoffen sollen dagegen ebenso ausgenommen werden wie Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zuckerzusatz, bestimmte Schorlen, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Auch Milchgetränke sowie Hafer-, Reis- und andere Pflanzendrinks sollen steuerfrei bleiben.
Zuckersteuer soll bis zu 38 Cent pro Liter betragen
Der Entwurf sieht drei Steuerstufen vor:
- 5 bis unter 7 Gramm: 26 Cent je Liter
- 7 bis unter 10 Gramm: 32 Cent je Liter
- ab 10 Gramm: 38 Cent je Liter
Die Steuer soll am 1. Juli 2027 starten. Das Finanzministerium erwartet im ersten Jahr Einnahmen von 945 Millionen Euro. Bis 2031 sollen diese auf rund 1,18 Milliarden Euro jährlich steigen. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Beschlossen ist die Zuckersteuer noch nicht. Der Entwurf muss zunächst mit Ministerien und Ländern abgestimmt werden. Danach befassen sich Bundeskabinett und Bundestag damit. Politisch gibt es Widerstand, unter anderem innerhalb der Unionsfraktion und aus mehreren Bundesländern.
Ich finde vor allem die Staffelung interessant. Sie setzt einen konkreten Anreiz für weniger Zucker, ohne sämtliche süß schmeckenden Getränke pauschal zu besteuern. Dass die Zuckersteuer auf Hafermilch und Zero-Getränke vom Tisch ist, erscheint mir vernünftig. Alleine die Idee einer Besteuerung solcher Getränke war vollkommen daneben.
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In dem Zusammenhang auch sehr interessant:
Nach der aktuellen EU-Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 muss ein klassischer Likör einen Mindestzuckergehalt von 100 Gramm pro Liter aufweisen.
Da stellt sich mir die Frage, ob das noch zeitgemäß ist.
Wobei man natürlich eh darüber streiten kann, ob der Alkohol im Likör nicht ohnehin die schädlichere Zutat ist.
Die Mindestmenge an Zucker im Likör bleibt übrigens auch weiterhin steuerfrei, weil sie ihn ja zugeben müssen. Nur wenn sie noch mehr rein schütten, müssen die Schnapsbrennereien die Zuckersteuer zahlen.
sowas hat in Spanisch dazu geführt, dass faktisch in allen Getränken acesulfam k zugesetzt ist. schmeckt zum Wimmern…
Da bleibt man gerne beim Bier.
Von mir aus 5€ Steuern auf Zuckerhaltiges, 10€ auf Alkohol und 15€ auf Zigaretten. Und schon sinken die Ausgaben der GKK.
Was wäre das für eine Wohltat für unsere GKK‘s. Endlich wieder frisches Geld zum Zocken für Immobilien- und Geldanlagen.
🤣🤣🤣
“ Alleine die Idee einer Besteuerung solcher Getränke war vollkommen daneben“ – zeigt doch was der Ursprungsgedanke war. noch dazu zu sagen dass man das angeblich macht um auch die Hersteller dazu zu bewegen weniger Zucker beizumischen führt das Ganze ad absurdum und klingt nach verzweifelter Besänftigung nach dem Fehltritt mit den ZeroGetränken. die wollen nur Kohle. wie mit allem erst locken und dann schnappt die Falle zu. wird bei Eautos nicht anders laufen.