Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Geschwindigkeitsdrosselung in LTE-Tarifen der Telekom ab

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Nachdem die Telekom bei den Festnetztarifen für Bestandskunden die DSL-Drossel gekippt hat, sieht sich das Unternehmen nun erneut mit einer Abmahnung konfrontiert, diesmal geht es um die LTE-Tarife.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen heute verkündet, mahnt man die Geschwindigkeitsdrosselung in LTE-Tarifen der Telekom ab, weil man der Meinung ist, „dass der Tarif ‚Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht„. Beworben wird der Tarif mit „Surfen mit bis zu 100 MBit/s“ und wird vor allem von Kunden in ländlichen Regionen ohne Chance auf einen DSL-Anschluss gebucht. Es geht also hier nicht um einen mobilen Datentarif im eigentlichen Sinn, sondern um einen stationär genutzten Tarif.

Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard zu 34,94 € etwa ab 10 Gigabite und beim Tarif M zu 39,95 € ab 15 Gigabite. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 KBit/s für den Downstream zurückgesetzt.

Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember 2013 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Passiert dies nicht, wovon auszugehen ist, landet auch diese Sache vor Gericht. Ein Umschwenken, wie im Fall der DSL-Drossel, dürfte hier allerdings nicht zu erwarten sein.

via golem Quelle verbraucherzentrale-sachsenDanke auch Till!

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