Dropbox ändert Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien

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Gestern Abend bereits, hat man beim Cloudspeicheranbieter Dropbox über den hauseigenen Blog Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bekannt gegeben und mittlerweile sollten bei Nutzern des Dienstes weitere Details auch in deutscher Sprache per E-Mail aufgeschlagen sein. Die neuen Versionen dieser Dokumente treten am 24. März 2014 in Kraft, wer aus irgend einem Grund damit nicht einverstanden ist, der sollte seinen Dropbox-Account vorher löschen (Deeplink zur Option). Für die E-Mail-App Mailbox werden in Zukunft die gleichen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien wie für Dropbox gelten, ansonsten fasst man die Änderungen wie folgt zusammen:

  • Wir fügen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Absatz zu Schiedsverfahren hinzu. Ein Schiedsverfahren ist eine schnelle und effiziente Möglichkeit, Streitigkeiten zu schlichten und stellt eine gute Alternative zu bundes- oder landesgerichtlichen Verfahren dar, die sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen könnten. Wenn Sie einem Schiedsverfahren nicht zustimmen möchten, können Sie sich innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten über ein Online-Formular erklären, dass Sie nicht damit einverstanden sind. Dieses Formular und andere Einzelheiten finden Sie in unserem Blog.
  • Unseren Datenschutzrichtlinien haben wir einen Absatz zu unseren kürzlich veröffentlichten Richtlinien zu behördlichen Anfragen hinzugefügt. Außerdem haben wir Einiges umformuliert, um zu verdeutlichen, wie unsere Dienste Ihre Daten verwenden. Wir weisen zum Beispiel darauf hin, dass wir die Kontakte, zu denen Sie uns Zugriff geben, speichern, damit Sie (und nur Sie) Ihre Daten leichter freigeben können, egal mit welcher Art Gerät Sie arbeiten.
  • Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien auch überarbeitet, um die immer länger werdende Liste von Funktionen für unsere Dropbox für Unternehmen-Kunden umfassend und genau zu erläutern.

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