Ich gehe mit diesem Beitrag mal etwas weg vom täglichen Newsgeschäft und den Testberichten, um mich einer der vielen Probleme meiner Leser anzunehmen. Fast täglich erreichen mich per E-Mail Hilferufe von Nutzern, welche nicht mehr weiter wissen. Mal geht es um Apps, mal um überteuerte Handyverträge, mal um Kaufberatung und mal um unverständliche Vertragsklauseln. Ich bin kein Jurist, oder Fachmann in all diesen Bereichen, aber ich habe einen gesunden Menschenverstand mit dem ich wenigstens versuchen kann zu helfen.
Diesmal geht es um meinen Leser Heiko, welcher eine ganze Zeit lang zufriedener Nutzer einer MedionMobile aka AldiTalk SIM-Karte war und sich um sein Restguthaben gebracht fühlt. Gerne würde ich euren Standpunkt bzw. Meinungen dazu hören und auch wenn das alles so rechtens sein sollte, will ich wenigstens erreichen, dass der ein oder andere von euch in Zukunft nicht in solch eine Situation gerät. Es geht in der Sache nicht um viel Geld, genauer gesagt um rund 10 Euro. Meiner Meinung nach kommt es in diesem Fall auch weniger auf die Summe, sondern mehr auf’s Prinzip an. Der eine sagt vielleicht, wegen 10 Euro streite ich mich gar nicht rum und der andere möchte die 10 Euro nicht einfach verschenken.
Worum geht es also bei Heiko? Heiko war wie gesagt in Besitz einer AldiTalk Prepaid-Karte, welche nur durch Vorauszahlung benutzbar ist. Nun hat er sich entschlossen seinen Anbieter zu wechseln und seine bisherige Rufnummer mitzunehmen. Dies kostet genau 24,95 Euro und soll direkt von dem Guthaben der Prepaidkarte abgezogen werden. Verständlich und auch okay so. Das Problem daran war, dass auf der Guthabenkarte noch 4,27 Euro drauf waren. Also musste Heiko vor der Portierung Guthaben aufladen, damit der Betrag eingezogen werden konnte. 4,27 Euro + 30 Euro – 24,95 Euro macht 9,32 Euro und genau um diese Summe geht es jetzt.
Ich hatte vor ca. einem Jahr genau die gleiche Situation mit meiner Jahre alten o2 Prepaid-Karte. Die Kosten der Rufnummern-Portierung waren ca. 6 Euro niedriger als mein Restguthaben. Wie ich es erwartet habe, hat o2 mir an der Kundenhotline mitgeteilt, dass ich nach erfolgreicher Portierung gerne meine alte SIM-Karte inklusive kurzem Hinweis mit Bankverbindung einsenden könnte und mir daraufhin mein Restguthaben überwiesen würde. Kein Problem also, hatte ich auch nicht anders erwartet, denn was sollte ich mit dem Geld auf einer alten Karte.
Das hat sich auch Heiko vorher gedacht, aber bei E-Plus läuft die ganze Sache etwas anders. Denn nachdem er der Kundenhotline mitgeteilt hat, dass er gerne seine Rufnummer mitnehmen würde, bekam er zu dem (selbstverständlich logischem) Hinweis mit der Aufladung, folgendes Schreiben namens Verzichtserklärung (Direktlink zum Dokument).
Wie Ihr seht, ist Heiko nicht dumm, denn er hat ein Foto des Schreibens geschossen, bevor er es zurück gesendet hat. Denn sicherlich wollte er seine Rufnummer mitnehmen, aber warum sollte er dafür auf sein Restguthaben verzichten? Das erschien Ihm komisch, daher hat er den Passus gestrichen und zusätzlich noch ein Beiblatt angehängt, in dem er ausdrücklich sagt, dass er damit nicht einverstanden ist. In diesem stand:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verzichte hiermit ausdrücklich NICHT auf mein Restguthaben
[...]
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 12.02.2010 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben
nicht verfallen wird sowie mir die ausstehende Summe in Höhe von 9,32 EUR auf das unten
angegebene Konto zu überweisen.Der Betrag setzt sich zusammen aus 4,27 EUR Restguthaben, das am 29.01. gelöscht wurde
zzgl. 5,05 EUR (30 EUR Guthabenkarte abzgl. 24,95 EUR Rufnummernportierungsgebühr).[...]
Dürfte soweit klar sein und hätte ich genau so gemacht. An dem Datum seht Ihr schon, wie lange Heiko sich schon um seine knapp 10 Euro bemüht, aber erstmal weiter im Text. E-Plus hat nicht auf seinen Hinweis bzw. seine Frist reagiert. Wenn man jetzt mal ganz wild und rein zusammen gesponnen annimmt, dass Heikos Forderung berechtigt ist, dann stehen Ihm laut §§ 246 ff. BGB seit dieser Fristsetzung sogar zusätzlich Zinsen auf die offene Forderung zu.
Was macht man also, wenn die Rufnummern-Portierung geklappt hat, der Bitte nach Auszahlung aber nicht nachgekommen wird? Richtig, man meldet sich bei der Kunden-Hotline. Das hat Heiko gemacht und den Sachverhalt genau so auch erläutert. Nach Heikos Aussagen wurde Ihm zunächst telefonisch mitgeteilt, dass dies “eine interne Anweisung” wäre und die Auszahlung daher nicht möglich sei. Da ich nicht bei diesem Gespräch dabei war, will ich auf diese Aussage gar nicht weiter eingehen. Zum Glück hat es Heiko auch dreimal schriftlich versucht, die Antworten auf seine Anfragen waren wie folgt:
Heiko hatte sich zusätzlich zum Sachverhalt auf die Urteile zum Restguthaben bezogen. Hätte ich als Laie wohl auch. Dazu meinte E-Plus:
[...]
Die von Ihnen genannten Urteile zum Guthabenverfall gelten im Falle
der providerseitigen Abschaltung des Mobilfunkanschlusses bei
ausbleibender Aufladung. Hierbei verfällt das Guthaben nicht mehr,
sondern wird nach Deaktivierung des Anschlusses ausgezahlt.Der Vorgang der Rufnummernportierung und der damit verbundenen
Gebühren ist hiervon jedoch unberührt, da die Deaktivierung des
Anschlusses in Ihrem Auftrag erfolgt.[...]
Bei folgenden Aussagen bin ich hellhörig geworden, denn Heiko hat nachweislich den Sachverhalt nicht hinnehmen wollen, daher extra die entsprechende Stelle gestrichen und zusätzlich oben erwähntes Schreiben hinzugefügt.
[...]
Sie haben mit der Nutzung der Prepaid Karte unsere Preislisten und
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.Die Verzichtserklärung hat zur Folge, dass ein eventuelles Guthaben
über den Portierungsbetrag hinaus nicht ausgezahlt wird. Sie haben
jedoch die Möglichkeit Ihr Guthaben bis auf den Betrag von € 24,95
vollständig zu verbrauchen. Diesen Sachverhalt bestätigen und
akzeptieren Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Verzichtserklärung.Laut AGB´s darf aus Verträgen keine Klausel gestrichen werden. Mit
Ihrer Unterschrift stimmen Sie dieser Klausel dennoch zu.[...]
Die Kündigung zur Rufnummernmitnahme können wir daher erst bestätigen,
wenn Sie die entsprechenden Bedingungen mit Ihrer Unterschrift
anerkennen.[...]
Der Hinweis auf die AGB ist natürlich interessant. Schließt E-Plus bereits bei Abschluss des Prepaid-Vertrages aus, dass man bei zukünftigen Vertragsänderungen ein Mitspracherecht hat? Ich habe mir also die AGB von MedionMobile besorgt (Direktlink zum Dokument), welche mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG geschlossen wurden. Hier konnte ich allerdings weder eine Regelung zur Rufnummern-Portierung, noch zum Guthaben finden. Darin steht auch nicht, wie vom Kundenservice behauptet, dass in “Verträgen keine Klausel gestrichen werden” dürfen. Ich betone hier nochmal, dass ich zwar kein Fachmann bin, aber lesen kann ich eigentlich ganz gut.
Die letzte Antwort teilt Heiko nur nochmal mit, dass er es jetzt gar nichts weiter versuchen muss, denn das Guthaben bleibt definitiv bei E-Plus.
[...]
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist das Restguthaben bei einer
Rufnummern-Portierung nicht Auszahlungspflichtig und dies haben Sie
mit Ihrer Unterschrift auf der Verzichtserklärung akzeptiert.Die Urteile des Oberlandesgerichtes München besagen nur, dass das
Guthaben nicht verfallen darf, wenn das Aktivitätszeitfenster
abgelaufen ist und der Kunde dem Mobilfunkanbieter die Rufnummer
zurückgeben muss.In Ihrem Fall, handelt es sich nicht um eine Guthaben Konfiszierung,
sondern Sie haben mit einer Verzichtserklärung sowie Ihrer
Unterschrift einer kostenpflichtigen Mitnahme der Rufnummer zugestimmt
und diesbezüglich tritt das Urteil hierbei nicht in Kraft.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere Widersprüche zu diesem
Sachverhalt keine erneute Prüfung und Stellungnahme durch uns zur
Folge haben werden.[...]
Das war jetzt der Sachverhalt. An diesem Punkt steht Heiko noch heute. Ungeachtet der Summe um welche es geht, kann ich mich dem Gefühl in mir nicht erwehren, dass das doch nicht richtig so sein kann. Wenn ich meine Nummer von E-Plus mitnehmen will, muss ich also mindestens 30 Euro zahlen, weil dies der passenden Guthabenkarte entspricht? Dann könnte man gleich die Gebühr auf eine glatte Summe anheben. Einzige Möglichkeit für den Kunden, Guthaben vor Portierung vertelefonieren oder E-Plus schenken. Vom Regen in die Traufe und einem Anbieter ausgeliefert, von dem man nur die gesetzlich zugesicherte Möglichkeit der Rufnummern-Portierung nutzen möchte.
Ich kann kein endgültiges rechtliches Fazit ziehen, aber ich kann meine persönliche Meinung sagen und die besteht aus Unverständnis. Wenn E-Plus schon auf Durchzug schaltet, dann sollt Ihr das wenigstens alle wissen. Denn kann das wirklich so angehen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, oder beim gleichen Thema positive Erlebnisse bei anderen Anbietern gehabt? Was meint Ihr dazu?



















Eplus halt. Man kann jedoch auch durch eine normale Überweisung einen beliebigen Betrag auszahlen.
Das ganze wäre mMn auch ein Fall für die c’t
Wenn man die Karte nicht mehr hat und die Nummer schon beim neuen Anbieter ist, obwohl man sich nie damit einverstanden erklärt hat? Da wird es schwer mit auszahlen
Tjaaa… da muss sich E-Plus nicht wundern, wenn ihnen die Kunden davon laufen^^ =D
Tja, Eplus wird weiter so machen, bis sich mal jemand die Mühe macht dagegen zu klagen. Ich glaube die Erfolgschancen, den Prozess zu gewinnen wären recht gut, nur wer will dieses Theater für 10€ auf sich nehmen, vor allem, weil man die ganzen Rechtsanwaltskosten erst mal vorschiessen muss? Am Ende wird man wohl trotzdem draufgezahlt haben.
Allgemein kann ich sagen das ich persönlich nur positive Erfahrungen mit eplus gemacht habe, allerdings soll so etwas wie oben beschrieben auch nicht sein – oder besser gesagt darf nicht sein!
Ich glaube aber das dies bei anderen Anbietern genauso gehandhabt wird
Wie geschrieben, bei o2 ohne Probleme
Wenn man es auf einen Prozess ankommen lassen würde, hätte Heiko sicherlich gute Chancen, aber wie mein Vorredner schon schrieb, lohnt sich das wegen 10€ nicht. Und darauf baut Eplus wahrscheinlich auch. Aber wenn Eplus schon so ein miserables Netz anbietet, sollten sie wenigstens ein wenig kundenfreundlicher sein. Gut, dass darüber geschrieben wird! Danke.
Bin zwar auch kein Experte, aber bei unter 50 € wird glaube ich die Geringfügigkeit eher eine Rolle spielen
Man könnte aber eventuell versuchen, die wegen ungerechtfertigter Bereicherung dranzukriegen: http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
Ist aber sehr interessant, was e+ für Ressourcen in das Abweisen von Beschwerden steckt anstatt sich kulant zu zeigen (wenn man das überhaupt so nennen will) und sich um seine Kunden kümmert.
Richtig! Manche Firmen geben mehr für Anwälte und Schreiberlinge aus als für Kundenzufriedenheit.
(meißtens zu mir )
Bei den Verträgen ist Eplus teilweise richtig unverschämt Kulant
Aber bei Prepaid ist wahrscheinlich die Gewinnmarge zu klein :p
Siehst du, das zeigt, wie unterschiedlich ein und der selbe Konzern handeln kann. Ich will hier auch nicht E-Plus generell schlecht machen, daher habe ich mich im Artikel auch nur auf diesen speziellen Fall bezogen.
Das finde ich auch absolut richtig. Und das Lob für diesen Artikel reiche ich hiermit auch noch nach
Angeblich steht in den "AGB´s" (Gleich 3 Fehler, ich glaub es hackt… Ist es so schwer AGB zu schreiben?) doch, dass man keine Teile streichen darf. Dementsprechend ist der Vertrag ungültig und sie hätten die Nummer nicht portieren dürfen. Also kann er im Zweifelsfall auch das anfechten.
Habe heute diesen Artikel gelesen und bin später bei congsrar auf ein standardformular zum Kündigen seines alten Anbieters gestoßen. Selbst da ist die Klausel drin, dass man sich mit dem Verfallen des Guthabens bereit erklärt.
Scheint also in der Branche so üblich zu sein. Ich habe bei meiner alten Fonic Karte gar nicht erst versucht das Guthaben zurück zu bekommen, weils nur 2-3 euro waren, aber es scheint übliche praxis bei den prepaid anbietern zu sein…
Ne, ich hatte auch bei blau eine Karte und das Guthaben wurde mir von e+ zurücküberwiesen. Hat zwar nur 2 Monate gedauert , aber immerhin bis auf den Cent
Die hatten eine andere Kontonummer genommen und laut Formular soll man sich frühestens 6 Wochen danach melden ^^
Habe vor einem halben Jahr halt meine Blau.de Karte komplett leer telefoniert und dann erst portiert. Eigentlich eine Frechheit !
verstehe nich ganz den Aufstand, man kann das guthaben vorher abtelefonieren,versimsen oder mms´en und gut is! drama drama drama,muss doch nicht sein!
Heiko du hast uns allen den Gefallen getan und dieses Prozedere öffentlich gemacht und uns damit vor soetwas geschützt!!!! ist doch 1000mal mehr wert als 10€ du wirst als guthaben-märtyrer in die mbiltelefon-geschichte eingehen!!!! danke nochmal
Sorry, aber du hast glaube ich nicht verstanden worum es hier geht. Eine nicht mehr genutzte Karte musst du zwecks Portierung nochmal aufladen und den Rest verfallen lassen. Wie bereits gesagt hier geht es nicht in erster Linie um das Geld, dennoch muss ich sagen, dass ich leider genug Leute kenne, für die zehn Euro nicht wenig sind, gerade wenn man arbeitslos ist und am bekannten Existenzminimum lebt, ist dies nicht leicht wegzustecken.
Heiko ist hier nur das Beispiel, so etwas passiert jeden Tag irgendwo und das geht von Multimillionen Konzernen aus, sollen die das dürfen? Willst du solche Maschen wirklich mit \”kannst ja vorher abtelefonieren\” entschuldigen? Also ich nicht.
Hallo erstmal
Die 10€ kann man einklagen jedoch würde jeder Anwalt abraten, leider. Recht ist immer noch keine Gerechtigkeit, wer dies glaub glaubt auch am Weihnachtsmann oder hat ganz andere Probleme…
Ein Richter würde beide Parteien wohl so lange antanzen lassen biss sie sich einigen denn ein Urteilsspruch ist das letzte was in solch einer Situation gemacht wird. Wenn dies überhaupt zu einer Verhandlung zugelassen wird wegen zu geringem Wert.
O2 hat übrigens ihren Bullshit damals gebaut als ihnen das Nationale Roaming von D1-T-mobile gekündigt wurde denn O2 hatte ja seine Kunden über D1 laufen lassen wenn sie keinen O2 Netz hatte. Tja das war ja fast überall so und diese ließen keinen aus dem Vertrag raus denn kleingedruckt stand wenn die das Netz erweitern brauchen sie das nicht machen. Tja D1 kündigte aber einer selbst mußte noch ewig blechen da man nicht rauskonnte. Tja dumm nur das seitdem die Leutchen O2 meiden wie die Pest und somit haben die sich zukünftige Kundschaft vergrault. Ich bin so einer der O2 Shops net mal eines Blickes würdigt und E+ ist der Müll der Mobilfunkbranche in Deutschland schlecht hin.
Wer Qualität will und auch einigermaßen Service geht eben zu D1 oder D2 wobei zweites was Internet angeht der Vorreiter ist. D1 schläft zu sehr und wenn LTE nächste Jahr mal die Kinderschuhe erreicht werden viele weggehen denn D1 hat immer noch nix gelernt und wird dies wohl auch weiterhin so machen.
Somit steht wohl fest wer das Rennen der Zukunft macht…
PS: Glaub die bei T-Mobile haben die Trotteln zu hauf von Siemens eingekauft, gut für Siemens schlacht für D1 Kunden…
so, ich schreibe eher selten hier was, aber dazu muss ich mal was schreiben.
), das man dort seine simkarte mit jeden beliebigen betrag per überweisung aufladen kann, also auch 14,31€, um dieser problematik zu entgehen. ich denke mal (weiß es aber nicht) das das auch bei eplus möglich ist.
1. hier zeigt sich mal wieder wie sinnvoll eine rechtsschutzversicherung ist.
2. wenn in den agb steht, das streichen einer klausel in einem vertrag sei nicht gestattet, ist das zum einen mindestens äußerst fragwürdig, ich meine sogar nicht rechtens. in jedem fall sagt es aber aus, dass, wenn doch eine klausel gestrichen wird (wie in diesem beispiel geschehen), der vertrag laut agb nicht rechtsgültig ist. somit hätte eplus die rufnummernportierung gar nicht durchführen dürfen. da sie es aber anscheinend doch getan haben, haben sie den vertrag, so wie er ist, angenommen. also ein verbindliches, zweiseitiges rechtsgeschäft.
dann zu den kosten, also bei o2 ist es möglich (weiß ich quasi aus 1. hand
dann noch zu o2, dort bekommt man sein restguthaben auch nach portierung ausgezahlt. es gibt verschiedene urteile die besagen, dass 1. das guthaben nicht eigentum des telefonanbieters ist, solange der kunde es nicht durch eine leistung verbraucht hat und 2. mit dem erwerb einer simkarte die dazu gehörige nummer ebenfalls in den besitz des käufers übergeht.
in der verzichtserklärung von o2 steht auch nicht drin das auf das restguthaben verzichtet werden muss.
ich rate heiko, diesen fall der zuständigen verbraucherschutzbehörde zu melden. die werden sich das ansehen und ggf. eplus abmahnen, damit das zukünftig nicht mehr passiert. hat bei o2 übrigends auch gut geklappt.
dort ist nämlich das guthaben früher "verfallen", sofern man seine karte nicht regelmäßig aufgeladen hat, was eben auch nicht rechtens war.
hier der link zur verzichtserklärung von o2
http://portal.o2online.de/nw/assets/blobs/pdfs/pr…
So, dann oute ich mich hiermit mal als Heiko.
Vielen Dank für den Blogeintrag und auch die kontruktiven Kommentare. Ich kenne wenige Blogs, bei denen es nach 22 Kommentaren noch sachlich und beim Thema bleibt.
Zu ein paar Sachen will ich mal noch Stellung nehmen:
1) Warum habe ich nicht Betrag X, damit kein Restguthaben mehr auf der Karte ist?
Noch bevor ich einen neuen Vertrag abgeschlossen habe, habe ich bei medionmobile über die Webpage angefragt, wie man bzgl. der Portierung verfahren soll. Ich wollte eigentlich, dass der Restbetrag auf meiner Karte abgezogen werden soll und ich die Differenz zur Portierungsgebühr überweise.
Folgende Antwort bekam ich am 28.01.:
"schade, dass Sie Ihren Prepaid-Vertrag nicht weiterführen möchten. [...]
Die Erklärung ist Voraussetzung für die Übertragung Ihrer Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter. Bitte denken Sie daran, dass Sie mit Ihrer Unterschrift auf ein eventuelles Restguthaben verzichten, da es nicht gutgeschrieben oder ausgezahlt werden kann.
Die Kosten von € 24,95 werden von Ihrem Guthabenkonto abgezogen. Bitte sorgen Sie für ein ausreichendes Guthaben. Nachdem wir den Betrag abgebucht haben, wird Ihre Karte wie gewünscht deaktiviert. Dann können Sie sich an Ihren neuen Anbieter wenden, um alle weiteren Schritte zu klären."
Ich ahnte also schon hier, dass man versucht, mein Restguthaben einzubehalten und man hat mich nicht darauf hingewiesen, dass es eine Möglichkeit gäbe, Beträge zu überweisen (was ich ja ausdrücklich gefragt habe).
Kleine Anekdote am Rand: Aufgrund meiner Anfrage (noch vor Absenden der Verzichtserklärung (!)) wurde meine Karte gesperrt und ich bekam innerhalb einer Stunde über 300 (!) SMS, dass ich meine Karte wegen der Portierung aufladen soll. Nach einer Stunde habe ich die Karte dann wirklich aufgeladen. Keine Ahnung, wieviel Millionen SMS ich sonst noch bekommen hätte.
2) Ich habe auch keine schlechten Erfahrungen mit eplus (bzw. medionmobile) gemacht. Im Gegenteil habe ich sogar vor ein paar Wochen sogar ein weiteres "Starter Set" für meinen Schwiegervater besorgt. Der telefoniert wenig und wenn, dann mit meiner Frau (auch medionmobile).
Leidiglich der schlechte Netzausbau bei Datenübertragungen hat mich gestört, weshalb ich gewechselt habe und natürlich, dass ich mein Restguthaben nicht wiederbekomme.
3) @Wishu (und Merlin)
Sehe ich genau so. Ich habe mit der Streichung der Klausel den Vertrag geändert und entweder eplus nimmt ihn so an und portieren die Nummer oder sie akzeptieren ihn so nicht und der Vertrag ist komplett ungültig (dann wäre ich weiterhin eplus-Kunde).
M. M. n. sollte es übrigens AGBen heißen. Das Deppenapostroph tut jedenfalls in den Augen weh.
Gesehen habe ich diese AGB übrigens auch auf Anfrage bis heute nicht.
4) @Rene & René
Wie unter 1) geschrieben, ging das nicht. Eigentlich wollte ich ja auch gar nicht so früh kündigen, sondern noch 1-2 Monate warten.
Und ja, es geht mir nicht um die knapp 10 EUR. Ich habe sogar dem Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass ich das Geld an wohltätige Zwecke überweise, wenn ich es bekomme. Es geht mir darum, dass hier in der Summe viel Geld einbehalten wird (von jedem "Wechsler" ca. 1-20 EUR) und auf dieses Geld kein Anspruch besteht.
Folgender Vergleich: Du gehst in den Supermarkt und kaufst was für 68c. Du bezahlst mit einem 10 EUR-Schein und wartest auf Dein Restgeld. Die Kassiererin schaut Dich an und meint: "Mit Betreten des Ladens haben Sie die AGB anerkannt, nach der wir Restgeld einbehalten dürfen."
Käme sich da irgendjemand NICHT verarscht vor?
5) @Merlin
Rechtschutz habe ich, bringt aber nicht viel, da der Streitwert unter meiner Selbstbeteiligung liegt. Es hilft bestenfalls, die Rechtsanwaltskosten zu begrenzen.
Die Argumentation mit der Leistung habe ich auch gebracht. (siehe auch Supermarkt-Beispiel)
Ich habe mehr gezahlt, als Leistung erbracht wurde und selbstverständlich steht mir das Restguthaben zu. Mir ist auch rechtlich kein Beispiel bekannt, wo das irgendwie anders gehandhabt wird.
Antworten hierzu lauteten am Telefon eigentlich immer gleich: "Ich bin Kundenberater, kein Jurist, ich kann das nicht beurteilen. Die Juristen bekommen viel Geld und werden sich daher nicht die Zeit nehmen, Sie zu kontaktieren. In unseren internen Arbeitsanweisungen ist das Verfahren so geregelt."
Was will ich eigentlich, wenn ich schon das Geld nicht (behalten) will?
Eine Änderung dieser mysteriösen Arbeitsanweisung und das vor allem nicht nur ich, sondern auch in Zukunft jeder "Portierende" sein Restguthaben ausgezahlt bekommt. Das ist so ein bisschen wie Robin Hood: Den Reichen nehmen und den Armen geben. Den der Durchschnittskunde kann mit 10 EUR mehr anfangen, als eplus. (Der Vergleich hinkt etwas, Hood hat gestohlen, hier steht es dem Kunden sowieso zu).
Weitere Vorgehensweise? Ich weiß noch nicht genau. Sachverhalt publik machen, Verbraucherschutz, Bundesnetzagentur, Rechtsanwalt, ich habe einen Bekannten beim HR…
Mal schauen. Aber Hinnehmen will ich es nicht so einfach.
Mein Kommentar hängt noch in der Warteschleife, aber ich habe gerade noch meine ürsprüngliche Kontaktaufnahme mit medionmobile gefunden:
>Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> nachdem ich nun längere Zeit zufrieden mit Aldi Talk telefoniert habe, möchte ich nun wegen des günstigeren Datentarifes zu [neuer Anbieter] wechseln.
>
> Da ich gerne die Rufnummernportierung nutzen möchte, bitte ich um Mitteilung des weiteren Vorgehens, insbesondere der "Abschlagszahlung" in Höhe von 24,99 EUR. Kann ich diese Überweisen, wenn ja auf welches Konto? Muss die SIM-Karte zurückgeschickt werden?
Also: Hier habe ich noch gar nicht gekündigt und auf meine Anfrage bzgl. einer Überweisung wurde auch nicht eingegangen.
An dieser Stelle wollte ich mal mein Kompliment loswerden. Nicht nur der Artikel selbst, sonder auch die Themenauswahl hat mir sehr geholfen. Ich plane diese Wochenende einen Wechsel mit Rufnummermitnahme. Auch bei meinem Anbieter ist dieser Satz ("Ich verzichte auch das Restguthaben") in der Verzichtserklärung enthalten.
Ich werde vermutlich selber einen Text aufsetzen und diesen Satz natürlich weglassen. Ausserdem werde ich versuchen das Restguthaben auf ein Minimum über den Portierungskosten ab zu telefonieren, damit im schlimmsten Fall der Verlust nicht gross ist.
Hat jemand einen Tipp wie man am besten vorgehen sollte? Reicht es, wenn man eine eigene Rufnummerportierungsfreigabe formuliert?
mfg Bätschman
Ja das reicht, es müssen nur alle Eckdaten der originalen enthalten sein.
Eigentlich kein Problem, es KÖNNTE aber sein, dass Dein Provider auf die Idee kommt, dir das Formular dennoch nochmal zuzuschicken. Eigentlich müsste jedes eigenhändige Schreiben von deren Rechtsabteilung geprüft werden, damit die Klauseln einwandfrei sind. Insbesondere, wenn Du den Satz mit dem Restguthaben weglässt, könnte ich wetten, dass Du nochmal was zugeschickt bekommst.
Darf ich fragen, von welchem Anbieter Du "wegwechselst" und kannst Du uns später mitteilen, was mit Deinem Guthaben passiert ist?
Werde den Kündigungsprozess dieses Wochenende starten. In 1-2 Wochen weiss ich mehr.
Prima Artikel! Hab diese Tage eine ähnliche Erfahrung gemacht: Ich möchte gern mitsamt meiner Rufnummer, von der ich jahrelang dachte, sie "gehört" Vodafone, zu einem anderen Anbieter wechseln, und stelle deswegen einen Portierungsantrag bei Vodafone. Vodafone verlangt für eine Portierung EUR 25,–, und ich lade meine PrePaid-Card entsprechend auf, so dass das Guthaben EUR 29,50 beträgt. Es tut sich aber tagelang nix, und auf Nachfrage von meiner Seite kommt heraus, dass die Nummer gar nicht zu Vodafone, sondern zu Debitel gehört. Dort kostet eine Portierung EUR 29,95, und ich muss jetzt praktisch EUR 15,– auf die Karte laden, von denen nach erfolgter Portierung in etwa EUR 14,50 verfallen bzw. ohne Gegenleistung an Debitel gehen. WTF??? Abzocker, die Typen!!! Und *gar nicht* gesprächsbereit. Hab angeboten, die EUR 29,95 Portierungskosten zu überweisen, aber nix da. Man muss leider feststellen: Ist man erst einmal eine Geschäftsbeziehung mit solchen Unternehmen eingegangen, ist's vorbei mit der ganzen Kundenfreundlichkeit; dann wird geneppt, was das Zeug hält!
Zu Weihnachten hab's eine kleine Weihnachtsüberraschung. Eplus hat kurz vorher die Vordrucke zur Verzichtserklärung geändert (auch bei allen Resellern) und die Passage mit dem Verzicht auf des Guthaben getrichen.
Zudem kam ein Schreiben, dass ich 4,44 EUR zurücküberwiesen bekomme. Zwar verstehe ich die Summe nicht (trotz beigefügtem Auszug), aber da es eh mehr um die symbolische Geste ging, ist das für mich nicht so wichtig.
Ich bedanke mich bei René, der mit diesem Beitrag den entscheidenden Stein ins Rollen gebracht hat und bei Herrn Kessler von teltarif.de, der dem ganzen nochmal einen Schubser gegeben hat.
Ich wünsche Euch allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch. <:-D
warum nicht die nach bgb bestehende schuld an eines der in der mobilfunkbranche so beliebten inkasso-büros oder abmahnanwälte überschreiben? die haben mit den gebühren den betrag in n paar monaten verzehnfacht… man bekommt seine 9,xx von seiler&kollegen und e-minus kriegtn mahnbescheid von 200€