Apple iPad Pro: Verbraucherzentrale rät zu Vorsicht beim Kauf

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Die Verbraucherzentrale NRW macht aktuell auf einen Umstand aufmerksam, der den meisten Lesern dieses Blogs bekannt sein dürfte. Apple ändert die Namen seiner Modelle nicht immer eindeutig. Das kann zu Problemen führen.

Apple hat den Namen seines neuen 12,9-Zoll-Flaggschiffs trotz verschiedener Verbesserungen zum Vorgängermodell nicht geändert. Beim iPad Pro 10.5 stört das nicht weiter, weil dort das Vorgängermodell noch 9,7 im Namen trug. Beim 12,9-Zoll-Modell ist Vorsicht geboten. Die Verbraucherzentrale meint, es droht aufgrund des gleichen Namens unaufmerksamen Interessenten bei vielen Verkäufern ein Reinfall. Da ist durchaus was dran.

Der Händler Gravis zum Beispiel verkaufte bei eBay kürzlich ein iPad-Pro-Tablet, mit 12,9 Zoll und und 256 GB für 849 Euro. Ein guter Preis, doch es handelt sich um die ersten Generation des Tablets, was nicht direkt sichtbar wurde. Man bewarb das Gerät mit das „leistungsfähigste iPad“, was so nicht stimmt bei einem Vorgängermodell. Auch bei privaten Verkäufern ist dahingehend Vorsicht geboten.

Das neue iPad Pro zeichnet sich nicht nur durch einen schnelleren Chip aus, sondern verfügt auch über eine bessere Kamera sowie ein Display mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz statt 60 Hz. Wer erwartet hatte, dies zu bekommen, wurde enttäuscht.

Weil Apple trotz solch gravierender Unterschiede den Namen beibehalten hat, kann die Bestellung eines großen iPad Pro derzeit zum Risiko werden. So gibt die Pressestelle von Gravis zu, „dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist“ bei der eBay-WoW-Aktion „irritieren kann“.

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Aufgrund solcher Tricksereien raten die Düsseldorfer Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Kauf eines großen iPad Pro. Interessenten sollten sich vom Anbieter ausdrücklich bestätigen lassen, ob sie das langsamere 2015-Modell oder das fixere 2017er geliefert bekommen.

Apple iPad Pro 12.9 (2017) im Preisvergleich

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