AppleCare Protection Plan: Apple reagiert auf Abmahnung der Verbraucherschützer

Marktgeschehen

Vor ungefähr zwei Wochen haben wir darüber berichtet, dass Europas Verbraucherschützer Apple wegen des AppleCare Protection Plans abgemahnt haben. Es ging im Detail darum, dass die Art der Werbung für diesen Dienst nach Meinung der Verbraucherschützer irreführend ist, denn Apple tat so, als würde man nur mit AppleCare eine umfangreiche Gewährleistung erhalten, obwohl diese in ganz Europa gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt ist.

Apple hat nun innerhalb der Frist, die gestern am 30. März endete, darauf reagiert. Zwar gab es keine Pressemitteillung o.ä. von dem Unternehmen, man hat aber die Unterseite zum AppleCare Protection Plan bei sämtlichen Produkten verändert. Nehmen wir als Beispiel das iPhone, von dem ich eben mal im Google Cache die Support-Seite aufgerufen haben. Schaut man sich jetzt die aktuelle Seite an, findet sich dort ein leicht veränderter Text und ein weiterer Hinweis, der wie folgt lautet:

Die einjährige Apple Herstellergarantie und die Vorteile des AppleCare Protection Plan gelten zusätzlich zu den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. […]

Man verlinkt dann direkt eine Unterseite, auf der übersichtlich dargestellt ist, was die gesetzliche Gewährleistung in der EU umfasst und was man von der Apple-Garantie erwarten kann. An den herrschenden Regelungen ändert das natürlich sowieso nichts, ob sich der ein oder andere Verbraucher aufgrund der zusätzlichen Informationen nun nicht für den AppleCare Protection Plan entscheidet, lässt sich schwer einschätzen.

Danke TriggerX! BILD CC BY-SA 2.0 VON LUCAMASCARO

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