Berlin: Gebühren für die Vermietung ganzer Wohnungen via Airbnb und Co.

Marktgeschehen

Ohne Erlaubnis der Stadt Berlin und anschließende deutsche Bürokratie geht seit Sonntag gar nichts mehr, wenn man plant, seine Wohnung oder sein Haus weiterhin über Airbnb zu „vermieten“.

Ein seit 2014 geplantes Gesetz passierte am vergangenen Samstag (30. April) seine zweijährige Übergangsfrist und trat somit am Sonntag in Kraft. Dieses besagt, dass Personen, die ihr Eigentum in vollem Umfang (Wohnung, Haus, Apartment, etc.) an Touristen vermieten möchten, eine Genehmigung der Stadt benötigen. Außerdem fallen entsprechende Gebühren von mehreren hundert Euro und natürlich reichlich Antragswahnsinn an.

Julian Trautwein, Sprecher für Airbnb, äußert seinen Unmut über diese Entscheidung:

Das sind schlechte Nachrichten für Berlin und für die Menschen, die üblicherweise mit der Vermietung ihres Eigentums ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Bis zu 100.000€ Strafe können anfallen, sollte man sich nicht an die neuen Bestimmungen halten. Die Berliner können weiterhin problemlos Teile ihrer Wohnungen und Häuser über Dienste wie Airbnb und weitere vermieten. Andreas Geisel – Senator für städtische Entwicklung – vertritt eine klare Meinung:

Apartments sind dafür gedacht, darin zu leben… Wir können nicht tolerieren, dass auf illegale Weise aus rein kommerziellem Grund vermietet wird!

Das erlassene Gesetz ist nur ein weiterer Schritt der Stadt, nachdem man bereits im letzten Jahr eine Regelung eingeführt hat, die Grundstücksbesitzern auferlegt, maximal 10% mehr für den Quadratmeter verlangen zu dürfen als der Durchschnitt.

[quelle]via CNN Money[/quelle]


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