E-Scooter in Deutschland: Verordnung ist unterschrieben

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Die E-Scooter kommen und dürften im Sommer auf deutschen Straßen und Fahrradwegen rollen. Die Verordnung ist jetzt endlich unterschrieben.

Erst gestern haben wir berichtet, dass der Entwurf für Elektrokleinstfahrzeuge noch diese Woche finalisiert werden soll und nun schreibt die Zeit, dass Andreas Scheurer von der CSU die Verordnung unterschrieben hat. Jetzt wird der Antrag der Europäischen Kommission geschickt und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Laut Verkehrsministeriums geht es im Frühjahr 2019 los.

Wir haben gestern ja bereits berichtet, dass es Mai 2019 werden dürfte.

E-Scooter: Die aktuellen Vorschriften

Es war eine verdammt schwere Geburt und ein ständiges hin und her. Eigentlich sollte es bereits 2018 losgehen, doch das Verkehrsministerium tat sich mit der Regelung erstaunlich schwer. Seit meinem Beitrag vom Januar hat sich etwas geändert, so sehen also aktuell die Bedingungen in Deutschland aus:

  • Die Maximalgeschwindigkeit darf 20 km/h betragen
  • Man benötigt keine Fahrerlaubnis (Mofaführerschein)
  • Das Mindestalter beträgt 12 Jahre
  • Man darf nur auf der Straße oder dem Radweg fahren
  • Einen Helm muss man nicht tragen
  • Dafür benötigt man kein Nummernschild…
  • … aber eine Versicherungsplakette
  • Eine Lenk- und Haltestange ist Pflicht
  • Ebenso wie eine Hupe oder Klingel
  • Und auch zwei unabhängige Bremsen
  • Dafür aber keine Blinker

Ich finde die Bedingungen weitestgehend in Ordnung, hätte mir aber gewünscht, dass die Maximalgeschwindigkeit auf 25 km/h angehoben wird. Fahrzeuge ohne eine Haltestange bekommen übrigens eine Sondergenehmigung, die keiner Zustimmung benötigt. Hier geht es also ebenfalls im Sommer los.

Diese betrifft dann unter anderem das Boosted Board und Co.

E-Scooter: Wird es zwei Klassen geben?

Vor allem die Tatsache, dass man keinen Mofaführerschein benötigt ist für viele eine gute Nachricht, das mit der Versicherungspflicht stört eigentlich nur die Sharing-Anbieter, da es damit teurer wird. Es gibt Länder, wo das nicht benötigt wird, aber ich finde so eine Regelung eigentlich nicht schlecht.

Eine Neuigkeit gibt es noch: Laut Tagesspiegel stehen im Entwurf vom 19. Februar zwei Klassen. Roller zwischen 6 und 12 km/h und Roller zwischen 12 und 20 km/h. Die erste Gruppe darf wohl auch auf Gehwegen fahren. So eine Regelung wäre schwierig und könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.

Sollte der finale Entwurf mit dieser Regelung unterschrieben worden sein, dann wird dieser Abschnitt sicher noch für Diskussionen im Bundesrat sorgen.

Das Thema begleitet uns nun seit über einem halben Jahr im Blog und es geht so langsam endlich auch mal auf die Zielgerade zu. Ich hoffe, dass es nun nicht zu irgendwelchen unnötigen Verzögerungen kommt und wir uns dann ab Mai/Juni mit den ersten Testgeräten beschäftigen können.


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