Ethik-Regeln für Fahrcomputer werden umgesetzt

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Nachdem Mitte des Jahres ein Bericht der Ethik-Kommission bezüglich des automatisierten Fahrens veröffentlicht wurde, will die Bundesregierung die darin enthaltenen Vorschläge umsetzen.

Das automatisierte bzw. autonome Fahren wirft unter anderem ethische Fragen auf. Mit diesen Fragen hatte sich eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Ethik-Kommission beschäftigt und entsprechende Leitlinien für Fahrcomputer erarbeitet. Anhand dieser Regeln hat das Kabinett in dieser Woche einen Maßnahmenplan beschlossen.

Die unabhängige Ethik-Kommission stellte insgesamt 20 Thesen zusammen, darunter finden sich unter anderem folgende Punkte:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer.
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • In unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Mensch oder Computer.
  • Es ist zu dokumentieren und speichern, welche Person fährt – unter anderem zur Klärung möglicher Haftungsfragen.
  • Der Fahrer oder die Fahrerin muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können.

Die Bundesregierung stimmt den Ergebnissen der Ethik-Kommission nach eigenen Angaben in vollem Umfang zu. Der nun vom Kabinett beschlossene Maßnahmenplan enthält unter anderem folgende Punkte:

  • die konsequente Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme (erste Informationen dazu gab es bereits im Juli 2016)
  • den Ausgleich zwischen Datenerhebung, Datenschutz und der Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung
  • die internationale Standardisierung automatisierter Systeme, um eine sichere, grenzüberschreitende Nutzung zu ermöglichen
  • die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze verbindlich vorschreibt

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Grundsatz bleibt immer: Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen – etwa nach Alter oder Geschlecht – ist nicht zulässig.

Dieser Maßnahmenplan ist natürlich nur als erster Schritt zu verstehen, auf einem langen Weg bis zu finalen Umsetzung solcher Vorgaben. Da die technische Entwicklung im Bereich des automatisierten Fahrens sich aber nicht aufhalten lässt, ist es dringend notwendig, dass hier klare Vorgaben geschaffen werden.

  • Download: Bericht der Ethik-Kommission mit den 20 ethischen Regeln für den automatisierten und vernetzten Fahrzeugverkehr

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